WindEnergie - Bundestag muss Maßnahmen zur Beschleunigung des Windenergieausbaus beschließen
21.06.2021
Berlin: In der kommenden Woche (21.06.2021 - 27.06.2021) stehen unter dem TOP 13 mit den Unterpunkten a bis u eine Fülle von Gesetzentwürfen, Verordnungen, Beschlussvorlagen und Anträgen zur Energiewende und zum Klimaschutz zur Abstimmung im Bundestag. Weitgehend beschränken sich diese auf Zieldefinitionen, während konkrete Maßnahmen zur Erreichung fehlen. Dies muss sich ändern, fordert der Bundesverband WindEnergie.
„Agora-Energiewende und Stiftung Klimaneutralität haben zu Recht auf den Handlungsdruck im Bereich der Windenergie hingewiesen, der ein Schlüssel bei der Erreichung der Klimaneutralität zukommen wird. Die notwendigen konkreten Maßnahmen hatte das Bundeswirtschaftsministerium in seiner Aufgabenliste Wind an Land bereits im Herbst definiert. Zu einer strukturierten Umsetzung dieser Aufgabenliste ist es bisher nicht gekommen. Die Regierungsfraktionen hatten dann nochmals im Dezember sehr konkrete Ankündigungen für das 1. Quartal 2021 vorgelegt, mit denen im Bauplanungsrecht, im Bundesimmissionsschutzgesetz, in der Standardisierung der artenschutzrechtlichen Vorgaben Hemmnisse abgebaut und im Bereich der Planungs- und Genehmigungsverfahren eine Beschleunigung erreicht werden sollte“, erinnerte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
„Es ist gut, dass für das kommende Jahr 4.000 Megawatt Wind an Land ausgeschrieben werden sollen. Wir wollen, dass diese Menge auch bezuschlagt werden kann. Dafür braucht es noch in diesem Jahr einen deutlichen Anstieg bei den Genehmigungen. Hier muss jetzt und nicht erst nach der Bundestagswahl gehandelt werden. Erleichterungen durch die Anpassung der Abstände um die Drehfunkfeuer auf das international übliche Maß oder für das Repowering wären ein schneller Weg, um hier zügig voranzukommen. Dafür hat der Bundestag in der kommenden Woche alle Möglichkeiten in der Hand. Er muss diese nutzen“, so Hermann Albers.
„Die nächste Bundesregierung muss dann in der Tat an die grundsätzlichen Themen ran: Mindestens zwei Prozent bebaubare Fläche in jedem Bundesland, Klärung im Bereich Artenschutz, schnellere Verfahren. Dies kann im bestehenden Rechtsrahmen genauso wie in einem gesonderten Gesetz erfolgen. Nur: Es muss erfolgen“, so Hermann Albers mit Blick auf die gebündelten Vorschläge vom Agora-Energiewende und Stiftung Klimaneutralität.

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