Windenergie-an-Land-Gesetzt
10.06.2022
LEE SH: Schleswig-Holstein erfüllt 2 % Flächenvorgabe des Windenergie-an-Land-Gesetz nicht
Kiel: LEE SH Geschäftsführer Marcus Hrach kommentiert das von der Bundesregierung veröffentlichte Windenergie an Land Gesetz:
LEE SH Geschäftsführer Marcus Hrach kommentiert das von der Bundesregierung veröffentlichte Windenergie-an-Land-Gesetz: Die neue Koalition aus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU möchte Schleswig-Holstein zum ersten klimaneutralen Bundesland in Deutschland machen. Dazu hat das Bundesland die besten Voraussetzungen. Aber hierfür muss die neue Landesregierung jetzt entscheidende Weichen stellen. Aktuell erfüllt Schleswig-Holstein mit seiner Landesplanung die Vorgaben aus dem neuen Windenergie-an-Land-Gesetzt aus Berlin jedoch nicht. Laut einer Studie des Frauenhofer IEE sind auf Grund der Rotor-In Planung nur 1,3 statt 2,0 Prozent der Landesfläche mit modernen Anlagen (72,5 Meter Rotorradius) bebaubar. Der LEE SH fordert deshalb eine Anpassung der weiterhin gültigen Regionalpläne für Windenergie an Land, um zumindest den Vorgaben des Bundes zu entsprechen. Schleswig-Holstein muss schnellstmöglich dafür sorgen, dass mindestens 2 Prozent der Landesfläche wirklich bebaubar sind.
Der Berliner Gesetzesentwurf geht von einer Rotor-out Planung aus. Das heißt Rotoren können aus den Windvorrangflächen rausragen. Aktuell sind die Flächen in Schleswig-Holstein jedoch mit der Vorgabe Rotor-In geplant. Das heißt, das die Rotoren nicht aus der Fläche herausragen dürfen. Einer der wichtigsten Faktoren um das 2 Prozent Flächenziel zu erreichen, ist neben der Einführung der Rotor-out Planung die Abschaffung des 3H- und 5H-Genehmigungskriteriums. Im Zusammenspiel mit der Rotor-Out Planung bleiben faktisch derzeit nur 1,1 Prozent der Landesfläche für die Windenergie mit modernen Anlagen bebaubar. Deutschlandweit ist Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, das mit ein 3H- und 5H-Genehmigungskriterium eingeführt hat. Zudem fordert der LEE SH dringend eine kritische Überprüfung aller Erlasse die sich genehmigungsverhindernd, genehmigungsverzögernd und den Betrieb einschränkend auswirken. Nur so bleibt das Ziel der Klimaneutralität erreichbar.
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) / Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein / Jana Lüth

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