Bildung

Wiederaufnahme und Ausweitung der Fortbildungsförderung durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland für das Jahr 2022

25.02.2022

Stiftung Schifffahrtsstandort DeutschlandHamburg: Wiederaufnahme und Ausweitung der Fortbildungsförderung durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland für das Jahr 2022 – Antragstellung ab sofort möglich
 
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland teilt mit, dass sie für das Jahr 2022 auch das Absolvieren von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) für nautisches und technisches Seepersonal wieder umfassend finanziell unterstützen wird.
 
Die Stiftung hatte sich bereits bis 2018 sehr erfolgreich in der Fortbildungsförderung engagiert, zuletzt lag der Fokus der Stiftungstätigkeit jedoch auf der finanziellen Unterstützung der Berufsausbildung von nautischem und technischen Seepersonal. In den vergangenen neun Jahren Ihres Bestehens konnte die Stiftung insgesamt bereits mehr als 31.000 Anträge positiv entscheiden und in Zusammenhang damit die Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung von nautischem und technischem Seepersonal am Standort Deutschland mit mehr als 140 Mio. Euro finanziell unterstützen.
 
Mit der Wiedereinführung der finanziellen Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen trägt die Stiftung auch der zunehmenden Geschwindigkeit u.a. in Bezug auf technische Innovationen und Regulatorik und der Notwendigkeit der stetigen Fortbildung Rechnung, um das notwendige maritime Know-How zu erhalten und weiter auszubauen. Gleichzeitig wird durch die erstmalige Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung von Lehrgängen im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung durch die Stiftung die Bedeutung der anspruchsvollen beruflichen Ausbildung von nautischem und technischem Seepersonal unterstrichen und gewürdigt.
 
Eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung ist, dass die Fortbildungsmaßnahmen als Grundlage für die Ausstellung von Dokumenten für das nautische und technische Seepersonal vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bzw. der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) zugelassen sind. Erstmals werden darüber hinaus im Jahr 2022 auch Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in den Ausbildungsgängen zum Schiffsmechaniker oder zum Technischen Offiziersassistenten finanziell unterstützt.
 

Zu den Einzelheiten: Für die jeweilige Fortbildungsmaßnahme wird eine finanzielle Unterstützung von bis zu 3.000 Euro für die Lehrgangskosten gewährt, wobei insgesamt höchstens 4.000 Euro pro Unterstützungsberechtigter/m für Fortbildungsmaßnahmen im Jahr 2022 gewährt werden können. Fortbildungsmaßnahmen, deren direkte Maßnahmenkosten (Lehrgangsgebühren) weniger als 250 € betragen, werden nicht durch die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland unterstützt. Aus mehreren Abschnitten bestehende Fortbildungsmaßnahmen (wie bspw. Refresher-Kurse), deren einzelne Maßnahmenkosten weniger als 250 € betragen, sind allerdings grundsätzlich unterstützungsfähig, sofern der Gesamtbetrag der direkten Maßnahmenkosten dieser Fortbildungsmaßnahme mindestens 250 € beträgt und die Beantragung der Förderung aller Abschnitte dieser Fortbildungsmaßnahme in einem Antrag erfolgt.
 
Das Angebot der finanziellen Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Stiftung richtet sich primär an Unternehmen, deren Mitarbeitende Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Sollte in Ausnahmefällen eine Übernahme der Kosten der Fortbildungs­maßnahmen durch den Arbeitgeber nicht möglich sein, besteht für Fortzubildende die Möglichkeit, selbst einen Antrag bei der Stiftung zu stellen.

Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen können (im Original) unter Verwendung des auf der Website hinterlegten Antragsformulars bei der Stiftung eingereicht werden. Weitere Details sind der Kurzübersicht zu den Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Stiftung sowie den ausführlichen Bedingungen für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen durch die Stiftung zu entnehmen.
 
Die Frist zur Einreichung von Anträgen auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungs­maßnahmen des Jahres 2022 endet am 28. Februar 2023, 18:00 Uhr. Die entsprechenden Formulare und Bedingungen sind bereits auf der Website der Stiftung veröffentlicht, siehe www.stiftung-schifffahrtsstandort.de.
 
 
Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen des Jahres 2022 können ab sofort bei der Stiftung gestellt werden.

(Pressemeldung vom 24.02.2022)
Quelle: Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland | Foto: SSD
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