Vorweihnachtszeit: Das sollten Fluggäste beachten …
03.12.2021
Berlin: Auch in der Vorweihnachtszeit werden Flugreisen unter Wahrung der derzeitigen Kontroll- und Hygieneauflagen sicher durchgeführt. Gerade vor dem Hintergrund des erwarteten erhöhten Verkehrsaufkommens sollten Passagiere ihre Flugreise jedoch besonders gut vorbereiten – dies beginnt schon beim Handgepäck. Um optimal auf die Sicherheitskontrollen vorbereitet zu sein, werden Passagiere gebeten, insbesondere auf folgende Punkte bei ihrem Handgepäck und dessen Organisation zu achten:
Gepäckbestimmungen:
Passagiere sollten sich vor Reiseantritt über die jeweiligen Gepäckbestimmungen genau informieren. Wir empfehlen dringend, möglichst nur ein Handgepäckstück mitzunehmen und das restliche Gepäck vor dem Flug aufzugeben.
Gepäck-Organisation:
Bereits zu Hause sollten die Fluggäste darauf achten, ihr Handgepäck so zu packen, dass alle Dokumente und Nachweise stets griffbereit sind. Es sollte sichergestellt sein, dass nur erlaubte Gegenstände mitgeführt werden und dass alle Flüssigkeiten über 100ml im Aufgabegepäck verstaut sind. An der Sicherheitskontrolle sollten alle Gegenstände (Armbanduhren, Mobiltelefone, etc.) im Handgepäckkoffer oder den mitgeführten Jacken verstaut werden und diese sowie größere elektronische Gegenstände und der Beutel zum Transport von Flüssigkeiten separat in die Gepäckwanne gelegt werden.
Hilfreiche Tipps für eine reibungslose Sicherheitskontrolle hat die Bundespolizei auf ihrer Website bereitgestellt.
Hygiene-, Ein- und Ausreisebestimmungen:
Für einen reibungslosen Ablauf gilt zudem weiterhin, sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden, den Flughäfen und Fluggesellschaften über die geltenden Hygiene-, Ein- und Ausreisebestimmungen zu informieren: Für Abflüge aus Deutschland gilt wie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr die 3G-Regel. Das heißt, wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, benötigt einen negativen Covid-19-Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Darüber hinaus gelten die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes, diese können neben der Nachweispflicht zum aktuellen Impf-, Genesungs- bzw. Teststatus auch das Ausfüllen von Online-Einreiseanmeldungen oder die Installation einer bestimmten Smartphone-App umfassen.
Alle Reisenden sollten sich der gestiegenen Nachweis- und Kontrollpflichten bewusst sein. Wer gut vorbereitet ist, genügend Zeit für die Abläufe und ein wenig Geduld mitbringt, kann aktiv zu einem gelungenen Reisestart beitragen.
Welche Vorsichts- und Hygienemaßnahmen gelten bei Flugreisen?
Für Flugreisen gelten weitreichende Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen, die mit den nationalen und internationalen Behörden abgestimmt sind: Flugzeuge verfügen über ein Belüftungssystem, das für einen permanenten Luftaustausch sorgt. Alle drei Minuten wird die Luft komplett ausgetauscht. Horizontale Luftströmungen werden dabei minimiert, denn die Luftströmung an Bord verläuft hauptsächlich von oben nach unten. Die Flugzeuge sind mit HEPA-Filtern (High Efficiency Particulate Air) ausgestattet. Diese reinigen die Rezirkulations-Luft vor dem Einleiten in die Kabine zuverlässig von Viren, Bakterien, Pilzen und Staub. Das reduziert das Risiko, dass sich Viren im Flugzeug verteilen, auf ein Minimum.
Zusätzliche Sicherheit im Nahbereich schafft die Pflicht, an Bord der Flugzeuge eine medizinische Maske zu tragen. Auch an den Flughäfen gilt für Passagiere und andere Gäste, dass durchgehend eine medizinische Maske zu tragen ist. Beim Betreten und Verlassen des Flugzeugs sollte Gedränge vermieden werden. In diesem Sinne sind die Passagiere aufgefordert, den Anweisungen der Crew für ein geordnetes Boarding und Deboarding Folge zu leisten.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die DFS Deutsche Flugsicherung, Retail-Betriebe und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr.

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