Vorsorgevereinbarung mit Sachsen aktualisiert
01.07.2021
Entschädigung für Kohleausstieg soll Rekultivierung zusätzlich absichern
Cottbus, 01.07.2021 - Das Sächsische Oberbergamt (SächsOBA) und die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) haben gestern eine angepasste Vorsorgevereinbarung zur finanziellen Sicherung der Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen für die sächsischen Tagebaue Nochten und Reichwalde unterzeichnet.
Damit wurde die bereits bestehende Vorsorgevereinbarung aus dem Jahr 2018 an das 2020 beschlossene Kohleverstromungsbeendigungsgesetzt (KVBG) und den dazu gehörigen öffentlich-rechtlichen Vertrag der Bundesrepublik Deutschland mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern angepasst. Zum einen wird durch die Anpassung sichergestellt, dass die der LEAG nach KVBG und öffentlich-rechtlichem Vertrag zustehende Entschädigung in Höhe von 1,75 Milliarden Euro, so wie in Gesetz und Vertrag vorgesehen, anteilig an die sächsische Vorsorgegesellschaft LEVES ausgezahlt wird. Zum anderen wird gewährleistet, dass sich die aus dem KVBG und dem öffentlich-rechtlichem Vertrag ergebenden Mehraufwendungen für die Wiedernutzbarmachung infolge des vorzeitigen Kohleausstiegs ebenfalls finanziell abgesichert werden.
Die LEAG weist in ihrem Jahresabschluss regelmäßig ausreichende Rückstellungen nach, um sämtlichen bergbaulichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Mit der Vorsorgevereinbarung und der Gründung der Vorsorgegesellschaft LEVES, deren Anteile an den Freistaat verpfändet sind und in der ein ausreichend hohes Sondervermögen angespart wird, entspricht das Unternehmen dem im Zusammenhang mit dem gesetzlich vorgezogenen Kohleausstieg gestiegenen Sicherheitsbedürfnis des Freistaates Sachsen.
Die Lausitz Energie Bergbau AG hat zum 30. Juni den vollständigen Sockelbetrag von 110,7 Millionen Euro in die LEVES eingebracht. Damit kommt sie ihren Verpflichtungen aus der Vorsorgevereinbarung mit dem Land Sachsen pünktlich nach.

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