Vollverzinsung von Steueransprüchen ab 2014 in ihrer Höhe - verfassungswidrig
18.08.2021
Hamburg: Das Bundesverfassungsgericht hat heute die bundesweiten Regelungen für die Vollverzinsung von Steueransprüchen ab 2014 in ihrer Höhe (0,5 Prozent pro Monat) für verfassungswidrig erklärt und eine übergangsweise Weiteranwendung der Verzinsungsregelung in diesem Bereich nur noch bis einschließlich 2018 zugelassen. Dem Gesetzgeber ist aufgegeben, bis zum 31.07.2022 eine neue (bis einschließlich 2019 zurückwirkende) gesetzliche Neuregelung zu treffen.
Dies bedeutet, dass zu viel gezahlte Zinsen auf Steueransprüche ab 2019 im Ergebnis – auf der Basis der nun von Bund und Ländern zu treffenden Neuregelung – werden zurückgezahlt werden müssen. Die Rückzahlungsverpflichtungen werden auch Mindereinnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Folge haben.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir werden die heutige Entscheidung gemeinsam mit dem Bund und den Ländern auswerten und zügig die sich daraus ergebenden Konsequenzen abstimmen. Hier ist Gründlichkeit gefragt, denn die Entscheidung wird sich auch auf andere steuerliche Verzinsungsregelungen auswirken. Unser gemeinsames Ziel ist es, berechtigte Rückzahlungsansprüche schnellstmöglich bedienen zu können.“
Senat Hansestadt Hamburg - Finanzbehörde

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