Gesellschaft

Vollverzinsung von Steueransprüchen ab 2014 in ihrer Höhe - verfassungswidrig

18.08.2021

Senat Hansestadt HamburgHamburg: Das Bundesverfassungsgericht hat heute die bundesweiten Regelungen für die Vollverzinsung von Steueransprüchen ab 2014 in ihrer Höhe (0,5 Prozent pro Monat) für verfassungswidrig erklärt und eine übergangsweise Weiteranwendung der Verzinsungsregelung in diesem Bereich nur noch bis einschließlich 2018 zugelassen. Dem Gesetzgeber ist aufgegeben, bis zum 31.07.2022 eine neue (bis einschließlich 2019 zurückwirkende) gesetzliche Neuregelung zu treffen.
 
Dies bedeutet, dass zu viel gezahlte Zinsen auf Steueransprüche ab 2019 im Ergebnis – auf der Basis der nun von Bund und Ländern zu treffenden Neuregelung – werden zurückgezahlt werden müssen. Die Rückzahlungsverpflichtungen werden auch Mindereinnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Folge haben.
 
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Wir werden die heutige Entscheidung gemeinsam mit dem Bund und den Ländern auswerten und zügig die sich daraus ergebenden Konsequenzen abstimmen. Hier ist Gründlichkeit gefragt, denn die Entscheidung wird sich auch auf andere steuerliche Verzinsungsregelungen auswirken. Unser gemeinsames Ziel ist es, berechtigte Rückzahlungsansprüche schnellstmöglich bedienen zu können.“
 

Senat Hansestadt Hamburg - Finanzbehörde

(Pressemeldung vom 18.08.2021)
Quelle: Senat Hansestadt Hamburg - Finanzbehörde | hamburg.de GmbH & Co. KG
Firmennews
Rostock Port
SHS - Stahl-Holding-Saar GmbH & Co. KGaA
Rhenus SE & Co. KG
TiHO | Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Hans-Böckler-Stiftung
Phoenix Contact GmbH & Co. KG
HOYER GmbH Internationale Fachspedition
GfK SE
ECE Group GmbH & Co. KG
Statistisches Bundesamt (Destatis)
Getac Technology GmbH
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
Newsletter

Melden Sie sich zum Newsletter an und wir informieren Sie aktuell über neue Meldungen auf nordic market.

Hier anmelden!

FIRMENGLOSSAR auf nordic market
PRODUKTGLOSSAR auf nordic market