Gesellschaft

ver.di und AOK erzielen Ergebnis: Corona-Prämie …

23.03.2022

ver.di Vereinte DienstleistungsgewerkschaftBerlin: In den Tarifverhandlungen für die rund 50.000 Beschäftigten bei der gesetzlichen Krankenkasse AOK und dem IT-Dienstleister ITSCare haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Tarifgemeinschaft der AOK (TG AOK e.V.) auf ein Ergebnis verständigt. „Trotz der sehr schwierigen Ausgangslage ist es gelungen, ein tragfähiges Tarifergebnis zu erzielen“, betonte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. Die Tarifvertragsparteien haben dem Ergebnis bereits zugestimmt.

Danach erhalten die Tarifbeschäftigten im März 2022 eine Einmalzahlung in Form einer Corona-Prämie in Höhe von 1.100 Euro, Auszubildende und Dual-Studierende in Höhe von 550 Euro. Ab 1. Dezember 2022 steigen die Vergütungen um 3,1 Prozent, aufgrund eines Sockelbetrages für die unteren Vergütungsgruppen überproportional. Die Auszubildendenvergütungen erhöhen sich zum gleichen Zeitpunkt um 50 Euro. Neben den vermögenswirksamen Leistungen wurde auch der jährliche Gesundheitszuschuss angehoben. Ebenso hat man sich auf einen Tarifvertrag zum Fahrradleasing und eine Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder verständigt. Die Vergütungsvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. 

Das Ergebnis gilt allerdings vorerst nicht für die Beschäftigten der AOK Nordost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern), die nach dem Willen des dortigen Arbeitgebers weder Tabellensteigerungen noch eine Corona-Prämie erhalten sollen. „Angesichts massiv gesunkener Mitarbeiterzufriedenheit und enormer Arbeitsverdichtung wäre die Einmalzahlung nach unserer Auffassung auch eine wirtschaftlich tragbare Komponente, um den Beschäftigten Wertschätzung und Respekt entgegen zu bringen“, so die Gewerkschafterin: „Hier werden wir in regionalen Tarifverhandlungen weiter für eine einheitliche Vergütung aller AOK Beschäftigten streiten.“

(Pressemeldung vom 23.03.2022)
Quelle: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft | Foto: ver.di
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