ver.di lehnt Ausnahmen vom 12-Euro-Mindestlohn strikt ab
04.11.2021
Ausbeutung bei neuen Brief- und Paketdienstleistern beenden
Berlin, 04.11.2021 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt Ausnahmen vom geplanten gesetzlichen Mindestlohn strikt ab. „Unsere Erwartung an die künftige Bundesregierung ist, dass es mit der geplanten Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde weder Ausnahmen noch Öffnungen zur Umgehung dieses Mindestlohns gibt“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.
Laut Medienberichten hat der Vorsitzende des Bundesverbandes Briefdienste, Walther Otremba, vor Verlusten von bis zur Hälfte der Arbeitsplätze in seiner Branche durch die geplante Erhöhung des Mindestlohns gewarnt. Zudem fordert der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), dass beim Thema Mindestlohn regionale Unterschiede berücksichtig werden müssten und der Mindestlohn gestaffelt angehoben werden solle sowie durch „gesteuerte Zuwanderung“ Personalengpässe in der Branche vermieden werden müssten.
„Solche Äußerungen und Forderungen zeigen, dass die Geschäftsmodelle der neuen Briefdienstleister und Subunternehmen der Paketdienstleister häufig auf Lohndumping beruhen, die schon mit einem Stundenlohn von nur 12 Euro nicht mehr wirtschaftlich sind“, sagte Kocsis. Gerade in der Paketbranche habe die prekäre Beschäftigung inzwischen ein unerträgliches Maß angenommen. Kontrollen des Zolls belegten Sozialversicherungsbetrug, Unterschreiten des Mindestlohns, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie systematischen Betrug an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die bei Subunternehmern beschäftigt sind und häufig aus Osteuropa kommen.
Kocsis: „Es ist nicht hinnehmbar, wenn Geschäftsmodelle von Unternehmen auf Hungerlöhnen für Beschäftigte beruhen, die weder durch Tarifverträge geschützt noch vom Mindestlohn erfasst werden sollen. Hier müssen Tariftreuegesetze und hohe Mindestlöhne der Ausbeutung endlich einen Riegel vorschieben.“

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