vbw: Haushaltsgesetz 2021 - in der Krise Notwendiges voranbringen – nachhaltige Konsolidierung als Maßgabe
24.09.2020
München: Für die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. ist der Beschluss des Bundeskabinetts vom 23. September 2020 zum Haushaltsgesetz für 2021 und zur Finanzplanung bis 2024 Anlass zu Zustimmung und Mahnung. „Die Fiskalpolitik ist derzeit richtigerweise auf mit der Krise verbundene Aufgaben konzentriert, auch konjunkturelle Impulse sind aktuell hilfreich. Steuermittel und Mittel aus weiteren Krediten müssen jedoch wieder stärker für innovative und investive Impulse eingesetzt werden. Ziel muss es sein, die kurzfristig notwendigen finanziellen Zusatzbelastungen in eine dauerhaft investitionsorientierte Finanzpolitik einzubetten. Das bringt nachhaltige Zukunftsvorsorge, Generationengerechtigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Einklang“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts darf laut vbw nur vorübergehend aufgegeben werden. „Die öffentlichen Haushalte sind nicht beliebig strapazierbar. Wir müssen die Belastungen durch Ausgabenprogramme für den Steuerzahler nachhaltig beherrschbar halten“, fordert Brossardt. Der Studie „Finanzierung der Corona-Kosten – tragfähig und tragbar“ zufolge sind diese mit einer stabilitätsorientierten und flexiblen Fiskalpolitik im Bund zu stemmen. „Coronabedingt müssen wir besonders darauf achten, dass Mittel effizient und zukunftsorientiert eingesetzt werden. Die Grundprinzipien Sparen, Reformieren, Investieren bleiben weiter richtig. Die derzeit notwendige Schuldenpolitik darf keinesfalls zum Dauerzustand werden.“
Aus Sicht der vbw bestehen bei der Finanzierung dennoch erhebliche Risiken, die im Ernstfall vom Bundeshaushalt aufgefangen werden müssen. „Es ist daher langfristig zu überlegen, wie die Schuldenbremse investitionsorientiert fortgeschrieben werden kann. Entscheidend sind transparente und manipulationsfeste Regeln für konjunkturelle Krisen und außergewöhnliche Notlagen“, so Brossardt.
Die angesprochene Studie steht unter www.vbw-bayern.de/corona-kosten zum Download bereit.
(Pressemeldung vom 23.09.2020)

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