Gesellschaft

Urheberrecht: Regierung hat Chancen für Kreativschaffende vertan

20.05.2021

ver.di Vereinte DienstleistungsgewerkschaftBerlin: Als „mutlose Reform und Kapitulation vor dem Lobbydruck von Großverlagen und Internet-Plattformen“ hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die von der Bundesregierung beschlossene Umsetzung der EU-Richtlinien zum Urheberrecht bezeichnet. ver.di vertritt in Deutschland rund 45.000 hauptberufliche Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler und ist damit die mitgliederstärkste Organisation in diesem Bereich.

„Statt die Chance zu begreifen, das Gesetz zugunsten der professionell Kreativschaffenden zu verändern, setzen CDU/CSU und SPD Verlage und Plattformen an die Festtafel mit Content und Werbung. Menschen, die die Inhalte schaffen, müssen mit dem Vorlieb nehmen, was vom Tisch herunterfällt“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. „Einzig der Beschluss, Streitfragen und Unklarheiten hinsichtlich der Haftung auf großen Plattformen als Gesetzgeber zu klären und nicht jahrelangen Gerichtsverfahren zu überantworten, ist richtig und schafft Klarheit für Rechteinhaber, Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Schmitz weiter. Ansonsten unterstütze das Gesetz die Taktik vieler Verwerter, Geld nicht für die Zahlung angemessenen Vergütungen, sondern für Anwältinnen und Anwälte als Abwehr- und Einschüchterungsmethode einzusetzen.

Die dringend notwendige Durchsetzbarkeit geltenden Rechts durch Gewerkschaften immer noch zu verweigern, könne man nur als „unterlassene Hilfeleistung“ bewerten, so ver.di. Jeder Abgeordnete und jede Abgeordnete wisse, dass die meisten Urheberinnen und ausübenden Künstlerinnen aus Sorge um die eigene berufliche Zukunft davor zurückschrecken, bestehende Ansprüche individuell einzufordern. Urheberrechte wie die Auskunftsplicht in letzter Minute zusätzlich unter einen ‚Verhältnismäßigkeitsvorbehalt‘ zu stellen, sei ein Affront gegen die Kreativschaffenden und ihre Gewerkschaft. „Die Auskunftspflicht gegenüber den Urheberinnen mit der Schutzbehauptung einer Unverhältnismäßigkeit zu torpedieren und auf zeit- und finanzraubende Rechtsverfahren hin zu kanalisieren, entspricht dem taktischen Kalkül der Verwerter, dem die Bundesregierung wieder einmal nachgegeben hat“, sagte Schmitz.

(Pressemeldung vom 20.05.2021)
Quelle: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft | Foto: ver.di
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