TÜV Nord - Energieaudit Pflicht für alle großen Unternehmen
12.02.2015
Hamburg: Unternehmen, die nicht der KMU-Definition der EU unterliegen, müssen ab diesem Jahr wiederkehrende Energieaudits durchführen. Dies sieht das geänderte Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) vor, das voraussichtlich im Frühjahr in Kraft treten wird. Mit der Neufassung des EDL-G setzt die Bundesregierung die EU-Energieeffizienz-Richtlinie in nationales Recht um. Mindestens 50.000 Unternehmen in Deutschland sind von der neuen Regelung betroffen. Die TÜV NORD Akademie informiert mit einer Fachtagung und Seminaren über die Neuerungen.
Spätestens bis zum 5. Dezember 2015 müssen alle Nicht-KMUs ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen und dies mindestens alle vier Jahre wiederholen. Das gilt für alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mindestens 43 Mio. Euro. „Damit trifft die neue Regelung jetzt nicht mehr nur das produzierende Gewerbe, das bisher schon im Rahmen der Energie- und Stromsteuer-Rückerstattung in der Pflicht war, sondern auch alle nicht-produzierenden Unternehmen in Deutschland – also auch Handel, Banken, Versicherungen, Kliniken, Verwaltungen und insbesondere Unternehmensbeteiligungen und verbundene Unternehmen. Etwa 50.000 Unternehmen werden damit in diesem Jahr erstmals anspruchsvolle Energieaudits durchführen müssen“, erläutert Sven Kudernatsch, Energieeffizienz-Experte bei ENCOS, einem Unternehmen der TÜV NORD GROUP.
Für das Energieaudit gelten einige Mindestanforderungen:
- Es muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen, also auf aktuellen, tatsächlich gemessenen, belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch und zu den Lastprofilen basieren,
- eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden und Betriebsabläufen mit einschließen,
- nach Möglichkeit auf einer Lebenszyklus-Kostenanalyse anstatt auf einfachen Amortisationszeiten basieren und
- am Ende ein möglichst zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz ergeben, um daraus Möglichkeiten zur Verbesserung zu ermitteln.
Außerdem sollen die Energieaudits durch qualifizierte, unabhängige Experten durchgeführt werden. Es sind dabei nur Experten zugelassen, die bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), gelistet sind und nachweislich über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. Das BAFA hat ebenfalls bereits angekündigt, in stichprobenartigen Kontrollen zu überprüfen, ob Unternehmen ihren Nachweisverpflichtungen nachgekommen sind.
Ausnahmen für Unternehmen mit Energie- oder Umweltmanagementsystemen
Ausgenommen von der neuen Pflicht sind lediglich Unternehmen, die bis Dezember ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach dem EU-Standard EMAS vorweisen können beziehungsweise die zwischen dem 4. Dezember 2012 und dem 5. Dezember 2015 bereits ein Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 durchgeführt haben.
Tagung & Seminare
Zur neuen gesetzlichen Regelung veranstaltet die TÜV NORD Akademie die Fachtagung Energieeffizienz am 16. Juni in Hannover und bietet unterstützend die Seminarreihe Energieaudit DIN EN 16247/ISO 50002 für EDL-G in mehreren deutschen Städten an. (Pressemeldung vom 12.02.2015)

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