Strompreisbremse-Gesetzentwurf gefährdet Energiewende
22.11.2022
Berlin: Solarbranche übt scharfe Kritik an Gesetzesentwurf zur Strompreisbremse – Bundesverband Solarwirtschaft appelliert an die Mitglieder des Bundeskabinetts und des Bundestages, diese nicht durch unverhältnismäßige Eingriffe in den Solarmarkt und die Erlöse von Solaranlagen-Betreibern zu finanzieren – Massiver Investitionsbedarf in Erneuerbare Energien erfordere eines Solarboosters und keiner „Solarbremse“
Berlin, den 22. November 2022 – Die Solarwirtschaft übt scharfe Kritik am vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) heute vorgelegten Gesetzesentwurf zur Strompreisbremse: Dieser sehe starke Eingriffe in den Solarmarkt und eine zeitweise Erlösabschöpfung bei gewerblichen Betreibern von Solarstromanlagen mit einer Leistung oberhalb von einem Megawatt vor.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) warnt vor einer Investitionsbremse für den Klimaschutz und die Energiewende in Milliardenhöhe und appelliert an die Mitglieder des Bundeskabinetts und des Bundestages, den Gesetzesentwurf dahingehend nachzubessern, dass die Strompreisbremse nicht durch unverhältnismäßige Eingriffe in den Solarmarkt und die Erlöse von Solaranlagen-Betreibern finanziert werden. BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig warnt: „Die Strompreisbremse darf nicht zu einer Energiewendebremse werden“. Eine Zielverfehlung beim Klimaschutz und dem Ausbau Erneuerbarer Energien würde andernfalls ein Vielfaches an Mehrkosten durch eine längere Abhängigkeit von immer teureren fossilen Energien und deren Klimafolgekosten für Verbraucher:innen zur Folge haben, fügt er hinzu. „Eine tatsächliche Kostenentlastung wird es nur dann geben, wenn die Bundesregierung die Energiewende jetzt tatsächlich weiter beschleunigt und nicht abwürgt. Jeder Euro, der in der Solarwirtschaft abgeschöpft wird, kann weniger in neue Solarprojekte investiert werden. Es bedarf eines Solarboosters und keiner Solarbremse“, so Körnig.
Bereits vor einigen Wochen hatte der BSW auf der Basis der Ergebnisse einer Branchenbefragung davor gewarnt, dass im Falle einer Erlösabschöpfung im jetzt geplanten Umfang, insbesondere Neuinvestitionen in förderfrei finanzierte Solarparks in erheblichen Umfang reduziert oder verschoben werden. Körnig: „Die Regierungspläne haben die erheblichen Kostensteigerungen, mit der auch die Solarwirtschaft derzeit zu kämpfen hat, nicht angemessen eingepreist“. So seien die Kosten von Investitionen in neue Solarparks gegenüber 2020 oft um über 60 Prozent gestiegen. Kostentreiber seien das weiter steigende Zinsniveau, steigende Arbeits- und Komponentenkosten. Neben dem Solarsystem habe sich auch seine Stromnetzanbindung und die Kosten für die Direktvermarktung deutlich verteuert. Insgesamt beziffert der BSW den Investitionsbedarf zur Umsetzung der Ampel-Ziele zum Ausbau der Photovoltaik allein bis 2030 auf deutlich über 100 Milliarden Euro.
Der BSW hatte bereits vor einigen Wochen mit Hilfe eigens Rechtsgutachtens dargelegt, dass die Regierungspläne zur Erlösabschöpfung zudem gegen geltendes EU- und Verfassungsrecht verstoßen. Er appelliert an die Bundesregierung, das Vorhaben einer Erlösabschöpfung bei der Photovoltaik fallen zu lassen, zumindest aber Spielräume der EU möglichst weitgehend im Sinne der Energiewende zu nutzen, so wie es auch andere EU-Mitgliedsstaaten planen.

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