Wirtschaft

Statistisches Amt M-V: Arbeitskostenerhebung, Arbeitskosten

12.07.2022

Die durchschnittlichen Arbeitskosten je Vollzeiteinheit im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in M-V betrugen im Jahr 2020 insgesamt 49 627 Euro.

MV Landesamt für innere Verwaltung Statistisches AmtSchwerin: Im Jahr 2020 betrugen die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 29,27 EUR. Das sind nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern 7,90 EUR weniger als der Bundesdurchschnitt (37,17 EUR). Die Arbeitskosten erhöhten sich zwar im Vergleich zu 2016 mit einem Plus von 16,3 Prozent in einem stärkeren Maße als im Bundesdurchschnitt (+ 12,3 Prozent), sind jedoch im Ländervergleich immer noch am niedrigsten.

Deutliche Unterschiede bei den Arbeitskosten zeigen sich auch in den einzelnen Wirtschaftszweigen. Die geringsten Arbeitskosten je geleisteter Arbeitsstunde werden in Mecklenburg-Vorpommern in den Wirtschaftsabschnitten „Gastgewerbe“ (18,16 EUR) und „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ (20,24 EUR) ausgewiesen. Die höchsten Arbeitskosten wurden für die Wirtschaftsabschnitte „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (44,04 EUR) und „Energieversorgung“ (41,84 EUR) ermittelt. 

In allen Wirtschaftsabschnitten lagen die durchschnittlichen Arbeitskosten je Stunde in Mecklenburg-Vorpommern unter dem Bundesdurchschnitt. Am nächsten kamen hieran die „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ (- 6,3 Prozent), „Erziehung und Unterricht“ (- 6,9 Prozent) und das „Gesundheits- und Sozialwesen“ (- 9,3 Prozent). 

Die durchschnittlichen Arbeitskosten je Vollzeiteinheit im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Mecklenburg-Vorpommern betrugen im Jahr 2020 insgesamt 49 627 Euro. Sie setzen sich aus den Bruttoverdiensten und aus den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (u. a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage), Sachleistungen sowie die Bruttoverdienste der Auszubildenden. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten. 

Weitere Informationen und Ergebnisse aus der alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführten Arbeitskostenerhebung für das Jahr 2020 enthält der Statistische Bericht „Arbeitskosten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Mecklenburg-Vorpommern 2020“ (Kennziffer: N313 2020 01). Der Statistische Bericht kann kostenfrei auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden. 

StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

(Pressemeldung vom 07.07.2022)
Quelle: StatA MV, LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern | Foto: StatA MV
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