Gesellschaft

Sparkassen - Ärgerliche Kündigungen, umstrittene Zins­anpassung

06.10.2021

Stiftung WarentestBerlin: BGH-Urteil zu Prämiensparverträgen - Sparkassen kündigen lukrative alte Prämienspar­verträge. Das ist oft rechts­widrig. Jetzt urteilte der BGH: Sparern steht zudem ein oft vierstel­liger Zins­nach­schlag zu. 
Sparkassen kündigen lukrative alte Prämienspar­verträge. Das ist oft rechts­widrig. Jetzt urteilte der BGH: Sparern steht zudem ein oft vierstel­liger Zins­nach­schlag zu.
 
Die Stiftung Warentest erklärt unter www.test.de/sparvertraege die Rechtslage, gibt Tipps zum Thema Verjährung und zeigt, wie der Zinsnachschlag eingefordert werden kann.

Worum gehts?
Prämienspar­verträge waren lange ein Sparkassen-Bestseller. Zusätzlich zum Zins erhält der Sparer eine jähr­liche Prämie, die mit der Lauf­zeit steigt. In Nied­rigzins­phasen werden die Spar­prämien für die Sparkassen zur Belastung. Sie kündigen deshalb die alten Prämienspar­verträge. Doch das ist oft unzu­lässig (Kündigung alter Sparverträge).

Kunden rechts­widrig benach­teiligt
Jetzt urteilten die Richter am Bundes­gerichts­hof (BGH) in Karls­ruhe: Die Sparkassen haben ihre Kunden bei der Anpassung der Zinsen zudem rechts­widrig benach­teiligt. Ihnen steht ein Nach­schlag zu. Wie hoch der ausfällt, steht aber noch nicht fest. Das Ober­landes­gericht Dresden muss jetzt klären, mit welchem Referenzzins­satz die Verträge nach­zurechnen sind. Die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen klagte im Namen von rund 1 300 Sparern gegen die Sparkasse Leipzig. Immerhin: Es müsse ein Zins­satz für lang­fristige Geld­anlagen sein, sagt Jürgen Ellen­berger, Vorsitzender des für Bank­recht zuständigen XI. Zivil­senats des BGH. Das heißt: Der fällige Nach­schlag für Prämiensparer dürfte regel­mäßig vierstel­lig ausfallen. –

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(Pressemeldung vom 06.10.2021)
Quelle: Stiftung Warentest | Foto: Stiftung Warentest
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