SolarWorld AG: Freigabebeschlüsse des OLG Köln ermöglichen Vollzug der finanziellen Restrukturierung
14.01.2014
Bonn: Das Oberlandesgericht Köln hat der SolarWorld AG heute die Freigabebeschlüsse zu den im Oktober 2013 eingereichten Freigabeanträgen erteilt. Das OLG Köln hat entschieden, dass die Klagen gegen den Beschluss der Gläubigerversammlung vom 6. August 2013 (ISIN XS0478864225) und gegen die zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung vom 7. August 2013 dem Vollzug des Beschlusses bzw. der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegenstehen und Mängel des Beschlusses die Wirkung der Eintragung in das Handelsregister unberührt lassen. Damit können die Beschlüsse vollzogen werden.
Dies betrifft den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 400 Mio. (ISIN XS0478864225) sowie die gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 111.720.000,00 auf EUR 744.800,00 sowie die Erhöhung des so herabgesetzten Grundkapitals gegen Sacheinlage um EUR 14.151.200,00 auf EUR 14.896.000,00. Auch den Beschluss der Gläubigerversammlung der 6,375%-Schuldverschreibung 2011/2016 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150 Mio. (ISIN XS0641270045) kann jetzt vollzogen werden. Wegen weiterer Einzelheiten zum Restrukturierungskonzept wird auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 18. Juni 2013 Bezug genommen.
Zudem wurde die finale Restrukturierungsvereinbarung von sämtlichen Gläubigergruppen, Gläubigervertretern sowie dem neuen Investor Qatar Solar S.P.C. unterschrieben. Dieser Vertrag umfasst die einzelnen Schritte der finanziellen Restrukturierung und macht diese rechtlich für alle Vertragspartner bindend. Die Restrukturierungsvereinbarung konkretisiert die Einigung mit den Gläubigern vom 18. Juni 2013.
Der Vorstand geht davon aus, dass somit die bilanzielle Restrukturierung der Gesellschaft im Februar 2014 planmäßig abgeschlossen wird. (Pressemeldung vom 13.01.2014)

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