Sicherheit für Landwirte bei der Ernte
03.09.2021
WEMAG Netz GmbH erinnert an Regeln zum Umgang mit elektrischen Freileitungen
Schwerin, 03.09.2021 - Im ländlich strukturierten Netzgebiet der WEMAG Netz GmbH überspannen Freileitungen häufig landwirtschaftliche Nutzflächen. Zum Bearbeiten dieser Flächen werden sehr moderne Fahrzeuge eingesetzt. Dabei besteht die Gefahr, dass große Fahrzeuge den unter Spannung stehenden Freileitungen gefährlich nahe kommen oder diese sogar berühren. In der Folge kann es zu Sachschäden und Versorgungsausfällen kommen. Aber auch Personen, speziell Fahrzeugführer, können erheblich gefährdet werden. Dies gilt ebenfalls bei Kollisionen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und deren Technik mit den Freileitungsmasten.
Das zeigt ein schwerer Unfall, der sich vor wenigen Wochen zwischen den Orten Nesow und Holdorf ereignete und bei dem ein Traktor gegen einen Hochspannungsmast fuhr. Nur mit viel Glück blieb der Fahrer unverletzt.
Damit die Ernte sicher eingebracht wird, erinnert die WEMAG Netz GmbH an wichtige Regeln für Landwirte:
- Halten Sie genügend Abstand zu den Strommasten, sodass eine Beschädigung durch ein landwirtschaftliches Gerät ausgeschlossen ist.
- Halten Sie genügend Abstand zu den Leiterseilen. Die Freileitungen stehen unter elektrischer Spannung – mit möglicherweise für Sie tödlichen Folgen. Beim Unterqueren von Freileitungen dürfen Sie einen Abstand von 3 Metern nicht unterschreiten.
- Berühren Sie niemals abgerissene Leitungen und nähern Sie sich ihnen auch nicht. Rufen Sie umgehend die Störungsnummer der WEMAG Netz GmbH unter 0385 755 111 an.
- Sollte es dennoch zu einem Unfall oder besonderer Gefährdung kommen, fahren Sie Ihre Arbeitsmaschine so weit wie möglich aus dem Gefahrenbereich, mindestens jedoch 50 Meter, und rufen direkt die Rettungsleitstelle unter der 112 an.
- Bei aufkommendem Gewitter vermeiden Sie den Aufenthalt in der Nähe von Freileitungen.
- Weiterhin müssen sowohl alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftsunternehmen als auch die ihrer Dienstleister auf den eigenen Flächen eingewiesen und auf die bestehenden Gefahren hingewiesen werden.

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