Seniorenmitwirkungsgesetz bietet allen über 60 neue Möglichkeiten
26.01.2013
Hamburg: Das neue Seniorenmitwirkungsgesetz bietet Hamburger Seniorinnen und Senioren neue Chancen die Stadt aktiv mitzugestalten. Bis zum 15. Februar 2013 können sich alle, die mindestens 60 Jahre alt sind und in Hamburg wohnen, als Delegierte für die Seniorendelegiertenversammlungen in den Bezirken bewerben.
„Mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz haben wir einen modernen Rahmen geschaffen, damit ältere Menschen ihre vielfältigen Erfahrungen einbringen und die Stadt in ihrem Sinne generationengerecht mitgestalten können“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Dies ist eine Chance für ältere Hamburgerinnen und Hamburger, sich auch politisch aktiv zu beteiligen.“ Fast 430.000 Menschen in Hamburg sind 60 Jahre und älter – rund ein Viertel der Gesamtbevölkerung der Stadt.
Die Möglichkeiten der Seniorenvertretungen, die Hamburger Politik mitzugestalten, sind vielfältig. In erster Linie stehen sie für die Interessen der Generation 60+ gegenüber den Bezirksämtern und den Behörden der Stadt ein. Hierfür wählen die Delegierten aus ihren Reihen in jedem Bezirk einen Seniorenbeirat. Vorschläge der Seniorenbeiräte sind von der Verwaltung zu prüfen. In den Ausschüssen der Bezirksversammlungen haben die Seniorenbeiräte Rederecht. Zudem können die Seniorenvertretungen auch eigene Projekte entwickeln.
Als Delegierte können sich alle Seniorinnen und Senioren aufstellen lassen, die ihren Wohnsitz im betreffenden Bezirk haben und mindestens 60 Jahre alt sind. Sie müssen einer Gruppe oder Organisation angehören, in der sich Senioren engagieren und die sich mit einem regelmäßigen Angebot an Senioren im Bezirk wendet. Alternativ kann ein Delegiertenamt auch mit der Unterstützung 20 weiterer Senioren, die ebenfalls im entsprechenden Bezirk wohnen, erlangt werden.
Die aktuelle Frist für die Benennung von Delegierten läuft bis zum 15. Februar 2013. Flyer und Broschüren mit weiteren Informationen liegen u.a. in den Bezirksämtern und in der Geschäftsstelle des Landes-Seniorenbeirats aus, ebenso wie Vordrucke für die Unterstützerlisten. Diese Dokumente sind auch online unter www.hamburg.de/senioren verfügbar. (Pressemeldung vom 14.01.2013)

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