Scandlines: EU verzichtet auf Stellungnahme zur Frage der Staatsbeihilfe
27.07.2015
Puttgarden | Rostock: Mit Erstaunen nimmt Scandlines zur Kenntnis, dass die EU-Kommission darauf verzichtet hat, zu entscheiden, ob das Fehmarn-Projekt staatliche Beihilfen beinhaltet. Die Kommission stellt lediglich fest, falls staatliche Beihilfen vorliegen, seien sie mit den EU-Beihilferegelungen vereinbar.
„Die Meldung von Margrethe Vestagers GD Wettbewerb über das Fehmarn-Projekt ist erstaunlich schwach. Nicht zuletzt angesichts einer sehr verbindlichen Rechtsprechung zu staatlichen Beihilfen und der Tatsache, dass der frühere Kommissar, kurz vor der Übernahme durch Frau Vestager, in einer sehr klaren Entscheidung festhielt, dass die Öresundbrücke von staatlichen Beihilfen profitiert“, sagt Søren Poulsgaard Jensen, CEO von Scandlines.
Es ist unklar, welche politische Agenda hinter der Weigerung der Kommission steht, zur Frage der Staatsbeihilfe Stellung zu nehmen, dem Hauptanliegen von Scandlines und einer Reihe weiterer privater Unternehmen.
Es ist unbefriedigend, dass die EU-Kommission davon absieht, in dieser Frage zu entscheiden. Scandlines zeigt sich besorgt über die Unsicherheit, die eine derart langfristige Genehmigung von offensichtlich unbegrenzten staatlichen Beihilfen und die daraus resultierende Gefahr einer staatlich geförderten Verdrängungsstrategie von privaten Anbietern mit sich bringt. Scandlines plädiert für einen klar umrissenen Rahmen, wie die für die Verwendung der Beihilfen zu verwenden sind, um einem möglichen Missbrauch effizient vorzubeugen.
„Wenn die Querung erst einmal fertiggestellt ist und sich dann herauskristallisiert, dass das Verkehrsaufkommen wesentlich niedriger ausfällt als erwartet, und dass die Konkurrenz nicht einfach verschwindet, dann wird es für den Betreiber ein Leichtes sein – mit den Beihilfen als Trumpf – die Preise zu senken und private Konkurrenten aus dem Markt zu drängen. Diesen Vorteil der Beihilfen genießt der Tunnelbetreiber exklusiv und schränkt damit den Wettbewerb ein, finanziert durch Steuergelder. Es besteht daher der dringende Bedarf für eine ganz andere und schärfere Einschränkung der Beihilfen,“ so Søren Poulsgaard Jensen.
In einer Reihe von Gesprächen auf EU-Ebene hat Scandlines deutlich gemacht, dass Femern A/S feste Pläne hegt, mit dem Bau des Tunnels die Straßenanbindung der Häfen einzuschränken und damit zu verschlechtern. Im Laufe des Verfahrens wurde Scandlines Hilfe versprochen, um diese Entwicklungen zu verhindern. Diese Zusagen sind nicht Teil der Entscheidung und die verantwortlichen EU-Beamten wurden nach dem Amtsantritt von Wettbewerbskommissarin Vestager ausgetauscht. Tatsächlich ist dies eines von mehreren Anzeichen, dass staatliche Beihilfen in Zukunft nach Belieben dazu verwendet werden können, Wettbewerbern die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Dies bedeutet eine frappierende Verletzung der EU-Beihilferegeln und ein Bruch mit den wiederholten Versprechungen von Frau Vestager eben jene Regeln zu stärken.
„Unsere Kooperation mit der Kommission ist im vergangenen Jahr immer gut gewesen und uns wurde ein Treffen mit Vertretern der Kommission im Vorfeld der Entscheidung versprochen. Dieses Treffen ist jedoch nie zustande gekommen und mir fehlt das Verständnis für die plötzliche Eile. Wir sind nicht gegen die Bewilligung staatlicher Beihilfen für die feste Fehmarnbeltquerung, aber die Höhe der Hilfen muss in Anbetracht der Wettbewerbsverzerrungen, die daraus resultieren, verhältnismäßig sein. Ohne eine offizielle Entscheidung zur staatlichen Beihilfe und mit der simplen Annahme („falls Staatshilfe vorliegt“) lässt die Kommission zu viel Macht bei Femern A/S, die die quasi unbegrenzten Hilfen nun für einen aggressiven Preiswettbewerb gebrauchen kann und dazu, die Zugangsstraßen unserer Kunden zu den Häfen zu verschlechtern; das ist ein schwerer Schlag für den freien Wettbewerb. Wenn unsere Bedenken in der endgültigen Entscheidung nicht aufgegriffen werden, bleibt uns nichts anderes übrig,als den Weg zum Europäischen Gerichtshof einzuschlagen um sicherzustellen, dass der Fall eine angemessene juristische Bewertung erfährt und faire Voraussetzungen für alle Wettbewerber entstehen,“ sagt Søren Poulsgaard Jensen. (Pressemeldung vom 27.07.2015)

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