Gesellschaft

Robert Koch-Institut: STIKO zur Verkürzung des Impfabstands bei der COVID-19-Auffrischimpfempfehlung

22.12.2021

RKI Robert Koch-InstitutBerlin: Die STIKO aktualisiert ihre Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung hinsichtlich des Impfabstands. Für alle Personen, für die bisher nach zweifacher Impfung oder Infektion eine Auffrischimpfung (3. Impfung) bzw. eine einzelne Impfung mit einem Abstand von 6 Monaten empfohlen war, wird ab sofort ein verkürzter Abstand von mindestens 3 Monaten empfohlen. Die STIKO betont, dass ältere oder vorerkrankte Personen, wegen des höheren Risikos für einen schweren Verlauf von COVID-19, bei den Auffrischimpfungen bevorzugt berücksichtigt werden sollen. Die STIKO betont weiterhin, dass beide mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit völlig gleichwertig sind.

Auf Grund der aktuellen Verbreitung der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 ist damit zu rechnen, dass das Infektionsgeschehen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit durch diese bestimmt sein wird. Aktuelle Daten deuten nach abgeschlossener Grundimmunisierung auf einen deutlich verringerten Impfschutz gegenüber der Omikron-Variante hin. Dieser nimmt bereits 3 bis 4 Monaten nach Grundimmunisierung signifikant ab. Nach Verabreichung einer Auffrischimpfung steigt die Schutzwirkung gegenüber einer symptomatischen Infektion mit der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 jedoch wieder deutlich an. Es ist derzeit davon auszugehen, dass durch eine Auffrischimpfung auch der Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen nach Infektion mit der Omikron-Variante zunimmt.

Durch die Verkürzung des Impfabstands soll der Schutz vor schweren Erkrankungen durch Infektionen mit der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung verbessert und die Transmission der sich ausbreitenden Omikron-Variante vermindert werden. Die STIKO weist darauf hin, dass auf Grund der eingeschränkten Datenlage aktuell keine Aussagen über die Schutzdauer nach Auffrischimpfung unter der Omikron-Variante getroffen werden können.

Die Empfehlung der STIKO zur Verkürzung des Impfabstands zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab 3 Monate ist heute mit der wissenschaftlichen Begründung im Epidemiologischen Bulletin publiziert worden.


Pressemitteilung der STIKO zur Verkürzung des Impfabstands bei der COVID-19-Auffrischimpfempfehlung des Robert Koch-Institut

Die Stän­dige Impf­kom­mis­sion (STIKO) ent­wickelt Impf­em­pfehl­ungen für Deutsch­land und be­rück­sichtigt dabei nicht nur deren Nutzen für das ge­impfte Indivi­duum, sondern auch für die ge­samte Be­völke­rung. Die STIKO orientiert sich dabei an den Kriterien der evi­denz­basierten Me­dizin. Während für die Zu­las­sung einer Imp­fung deren Wirk­sam­keit (zumeist im Ver­gleich zu Place­bo), deren Un­be­denk­lich­keit und pharma­zeutische Qualität re­le­vant sind, analysiert die STIKO da­rauf auf­bauend neben dem indi­vi­duellen Nutzen-Risiko-Ver­hältnis auch die Epi­demio­logie auf Be­völkerungs­ebene und die Effekte einer flächen­deckenden Impf­strategie für Deutsch­land. Außer­dem entwickelt die STIKO Kriterien zur Ab­grenzung einer üblichen Impf­reaktion von einer über das übliche Aus­maß einer Impf­reaktion hin­aus­gehenden ge­sund­heitlichen Schädigung. STIKO-Empfeh­lungen gelten als medizinischer Standard.

Die STIKO ist ein un­ab­hängiges Experten­gremium, dessen Tätig­keit von der Ge­schäfts­stelle im Fach­gebiet Impf­prävention des Robert Koch-Instituts koordiniert und bei­spiels­weise durch systematische Analysen der Fach­literatur unter­stützt wird. Ziel ist es, die Impf­empfehl­ungen an neue Impf­stoff­ent­wick­lungen und Er­kennt­nisse aus der For­schung optimal an­pas­sen zu können.

Die STIKO wurde im Jahr 1972 beim da­maligen Bundes­gesundheits­amt ein­ge­richtet. Auf­grund der Be­deutung ihrer Impf­empfehlungen wurde sie mit dem In­fektions­schutz­gesetz im Jahr 2001 gesetzlich verankert. Seit dem Jahr 2007 sind die von der STIKO empfohlenen Imp­fungen Grundlage für die Schutz­impfungs­richtlinie (SI-RL) des Ge­mein­samen Bundes­aus­schusses (G-BA) und werden mit Aufnahme in die SI-RL Pflicht­leistung der ge­setzlichen Kranken­ver­sicherung (GKV) in Deutschland.

(Pressemeldung vom 21.12.2021)
Quelle: Robert Koch-Institut | Foto: Robert Koch-Institut
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