Rechtsanspruch auf Homeoffice verletzt die unternehmerische Freiheit
13.01.2022
Frankfurt am Main: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will einen Rechtsanspruch auf Homeoffice gesetzlich verankern. Dazu erklärt VDMA-Präsident Karl Haeusgen:
„Es geht zu weit, aus den durchweg guten Erfahrungen, die viele Unternehmen in Zeiten der Pandemie mit ihren Homeoffice-Regelungen gemacht haben, einen generellen Rechtsanspruch abzuleiten. Damit greift der Bundesarbeitsminister gleich mehrfach in die unternehmerische Freiheit ein. Denn der Arbeitsort ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Arbeitsvertrags. Ein Gesetz, so wie es der Minister sich vorstellt, würde diese getroffenen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aushebeln. Es ist Sache der Unternehmensleitung und der Belegschaften, sich optimal zu organisieren und das funktioniert in den meisten Fällen ausgezeichnet.
Die aktuellen Homeoffice-Bestimmungen sind aus der Not geboren, die das Corona-Virus verursacht. Sie führen allerdings auch dazu, dass die einen ein Recht haben, das andere – zum Beispiel in der Produktion – aufgrund der Beschaffenheit ihrer Arbeit nicht haben. Durch einen Rechtsanspruch wird dieser Konflikt institutionalisiert. Deshalb ist es angemessen und richtig, wenn stattdessen Formen der Arbeitsorganisation im Unternehmen betriebsspezifisch ausgehandelt werden!“
Der VDMA vertritt mehr als 3400 deutsche und europäische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. Die Industrie steht für Innovation, Exportorientierung und Mittelstand. Die Unternehmen beschäftigen rund vier Millionen Menschen in Europa, davon mehr als eine Million allein in Deutschland. Der Maschinen- und Anlagenbau steht für ein europäisches Umsatzvolumen von rund 800 Milliarden Euro. Im gesamten Verarbeitenden Gewerbe trägt er mit einer Wertschöpfung von rund 270 Milliarden Euro den höchsten Anteil zum europäischen Bruttoinlandsprodukt bei.

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