Oxfam: Nachhaltigen Unternehmensführung - EU-Gesetz zur EU-Vorschlag muss korrigiert werden, damit er den Menschen und dem Planeten nutzt
24.02.2022
Berlin: Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für ein Gesetz zur nachhaltigen Unternehmensführung vorgelegt. Das neue Gesetz soll die Sorgfaltspflicht von Unternehmen regeln, die Waren und Dienstleistungen auf dem EU-Markt verkaufen. Es soll jedoch nur für eine kleine Gruppe sehr großer Unternehmen gelten. Im Gegensatz zu den anfänglichen Ambitionen der EU-Kommission enthält der Vorschlag keine Reformen der Pflichten des Managements von Unternehmen.
Franziska Humbert, Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Oxfam Deutschland, kommentiert: „Der Vorschlag der Europäischen Kommission lässt zu wünschen übrig. Das neue Gesetz würde beispielweise nur für ein Prozent der Unternehmen in Europa gelten. Menschenrechte und Umweltschutz müssen aber für alle Unternehmen verpflichtend sein - nicht nur für die größten. Oxfam begrüßt jedoch, dass eine Haftungsregelung im Entwurf vorgesehen ist. Sie ist ein Hoffnungsschimmer für Arbeiter*innen, die Gesundheitsschäden erlitten haben, weil sie zum Beispiel Bananen für deutsche Supermärkte ernten und dabei ohne Schutzkleidung giftigen Pestiziden ausgesetzt sind. Damit diese Menschen ihre Schäden jedoch wirklich vor deutschen Gerichten einklagen können, braucht das Gesetz nun eine effektive Ausgestaltung, zum Beispiel eine Beweislastumkehr zugunsten der Arbeiter*innen.”
Marc-Olivier Herman, Leiter des Bereichs Gerechtes Wirtschaften bei Oxfam in Brüssel: „Dass die Reformen zu den Pflichten des Managements von Unternehmen und deren Vergütungspraxis auf Eis gelegt wurden, ist eine verpasste Chance von historischem Ausmaß, insbesondere angesichts der aktuellen Klima- und Ungleichheitskrise. Der Vorschlag trägt den Fingerabdruck der regressiven Wirtschaftslobby: Er ist zu schwach um zu gewährleisten, dass Managements von Unternehmen über die unmittelbare finanzielle Rendite hinausschauen und bei ihren strategischen Entscheidungen auch die Umwelt, das Klima und die Menschenrechte berücksichtigen. Es ist nun wichtig, dass der Vorschlag von der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten so verbessert wird, dass das Gesetz auch wirklich den Menschen und dem Planeten nutzt.“

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