OHB AG wird OHB SE - eine Societas Europaea
27.03.2015
Bremen: Die OHB AG hat mit der Eintragung im Handelsregister die Rechtsform einer europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea) angenommen und firmiert nun unter dem Namen OHB SE.
Dieser Rechtsformwechsel wurde bereits auf der Hauptversammlung im Juli 2014 beschlossen. Sitz und Hauptverwaltung der OHB SE werden weiterhin in Bremen sein. Die OHB-Aktionäre werden durch den Rechtsformwechsel automatisch Aktionäre der OHB SE; die Beteiligung der Aktionäre besteht damit unverändert fort.
Mit der Umwandlung in eine SE trägt OHB der zunehmenden Europäisierung des Raumfahrtgeschäfts und der wachsenden interkulturellen Struktur innerhalb des Konzerns Rechnung. Der Rechtsformwechsel dient der besseren Unternehmensführung und fördert eine offene und europäische Unternehmenskultur. Zugleich kann die OHB SE leichter neue Niederlassungen innerhalb der Europäischen Union gründen.
Das Besondere Verhandlungsgremium (BVG), bestehend aus Mitgliedern aller Arbeitnehmervertretungen aus Deutschland, Schweden, Italien, Belgien, Luxemburg, Frankreich sowie Gewerkschaftsvertretern der IG Metall und die OHB-Geschäftsführung haben einstimmig eine speziell auf OHB zugeschnittene gemeinsame Beteiligungsvereinbarung für die künftige Mitbestimmung in der europäischen Organisation getroffen.
Marco R. Fuchs, Vorstandsvorsitzender der OHB SE, begrüßt die Vereinbarung mit dem BVG: „Die konstruktive Verhandlungsführung hat diese einvernehmliche und passende Lösung für OHB ermöglicht. Es freut mich, dass das BVG einstimmig dieser Lösung zugestimmt hat. Als OHB SE schaffen wir eine gemeinsame europäische Unternehmenskultur, die wesentlich durch die Mitbestimmung der Mitarbeiter geprägt wird.“
Reinhard Stelljes, Vorsitzender des BVG und Konzernbetriebsratsvorsitzender, sieht das genauso und freut sich auf die Mitbestimmung in der europäischen Gesellschaft: „Diese Einigung mit der Geschäftsführung zeigt, dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei OHB einen sehr hohen Stellenwert genießt. Diese Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass ich mich darauf freue die Mitbestimmung in der OHB SE zu gestalten.“
Auch für den Unternehmensbeauftragten der IG Metall und Mitglied des BVG, Tim Fink, bleiben mit der gemeinsamen Lösung die Interessen der Arbeitnehmer gewahrt: „Die getroffene Vereinbarung berücksichtigt in angemessener Form die künftige potentielle Unternehmensentwicklung der OHB SE.“
Die Vereinbarung mit dem BVG beinhaltet auch einen Schwellenwert für die Unternehmensgröße, der die zukünftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats regelt. (Pressemeldung vom 27.03.2015)

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