
Bayreuth: Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat sich im November 2011 mit einem Schreiben an die Bundesregierung gewendet und darüber informiert, dass die Errichtung von Anschlussleitungen für Offshore-Windparks in der Nordsee in der bisherigen Geschwindigkeit und Form nicht länger möglich ist. Mit der derzeitigen Offshore-Struktur können die Ambitionen der Energiewende nicht realisiert werden. TenneT präsentiert deswegen jetzt ein Beschleunigungs-Programm mit notwendigen Maßnahmen für eine nachhaltige Energieversorgung.
Die Maßnahmen umfassen einen Dreiklang aus verbindlicher Offshore-Langfristplanung, Klärung der gesetzlichen Haftung und Gründung einer Deutschen Gleichstrom-Netzgesellschaft.
Verbindliche Offshore-Langfristplanung
Eine langfristig geplante Offshore-Entwicklung erlaubt den bestmöglichen Einsatz von Personal, Fertigungskapazität sowie Kapital. Künftig sollten Offshore-Anschlussleitungen deshalb - wie das Transportnetz an Land – auf Basis eines 10-Jahres-Offshore-Netzentwicklungsplans errichtet werden. Frühzeitige Planungen und Standardisierungen insbesondere der Anschlussleistung sind der Schlüssel zu hoher Planungssicherheit für Windparkbetreiber, Behörden und Netzbetreiber. Außerdem ist nur so die Synchronisierung des Offshore-Ausbaus mit dem für den Abtransport zwingend erforderlichen Fortschritt des Netzausbaus an Land möglich.
Klärung der gesetzlichen Haftung
Offshore-Anschlüsse sind noch „New Business“. Daher ist auch zum Beispiel die derzeitige Gesetzeslage zur Haftung bei Nichtverfügbarkeit oder verspäteter Fertigstellung des Anschlusses umstritten. Deshalb bedarf es einer Klarstellung durch den Gesetzgeber. Die BundesNetzAgentur und das Bundeswirtschaftsministerium erkennen dies an. Die Klarstellung durch den Gesetzgeber sollte allerdings so schnell wie möglich erfolgen, damit sich die Anbindung von Offshore-Windparks nicht verzögert. TenneT schlägt hierzu vor, bei Nichtverfügbarkeit des Offshore-Anschlusses aufgrund verspäteter Herstellung oder Betriebsunterbrechung vorrangig Versicherungsschutz durch Sachversicherungen herzustellen. Die Haftung des Netzbetreibers sollte auf einen am Versicherungsmarkt tatsächlich bedienbaren Umfang beschränkt werden.
Gründung einer Deutschen Gleichstrom-Netzgesellschaft
Die Herstellung von Offshore-Anschlüssen auf Gleichstrombasis und die Errichtung großräumiger Gleichstromverbindungen in Deutschland verlangen nicht nur beispiellosen Kapitaleinsatz, sondern auch eine eng koordinierte Planung. Deshalb schlägt TenneT die Gründung einer Deutschen Gleichstrom-Netzgesellschaft vor, die neue Offshore-Anschlussleitungen auf Gleichstrombasis und das künftige deutsche HGÜ-Netz planen, finanzieren, bauen und betreiben soll. TenneT ist bereit, sein Know-how und seine jahrelange Erfahrung aus diesen Bereichen als Anteilseigner in die neue Gesellschaft einzubringen.
Energiewende
Wichtigstes Etappenziel der Energiewende ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf mindestens 35 Prozent des Stromverbrauchs im Jahr 2020. Dabei wird von einer installierten Leistung von ca. elf Gigawatt Offshore-Windkraft in der Nordsee ausgegangen. Die von TenneT bereits beauftragten Anschlussleitungen decken schon 5,3 Gigawatt ab. Das entspricht dem Verbrauch fünf Millionen Haushalten. Bis 2022 – dem Basisjahr des Nationalen Netzentwicklungsprogramms - ist entsprechend eine zusätzliche Offshore Anschlussleistung von ca. sechs GW unterstellt. Um diese Entwicklung zu ermöglichen, schlägt TenneT das „Beschleunigungsprogramm Offshore“ vor.
TenneT
TenneT ist der erste grenzüberschreitende Übertragungsnetzbetreiber für Strom in Europa. Mit ungefähr 20.000 Kilometern an Hoch- und Höchstspannungsleitungen, 36 Millionen Endverbrauchern in den Niederlanden und in Deutschland gehören wir zu den Top 5 der Netzbetreiber in Europa. Unser Fokus richtet sich auf die Entwicklung eines nordwesteuropäischen Energiemarktes und auf die Integration erneuerbarer Energie. (Pressemeldung vom 20.02.2012)
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