
Berlin: „Es ist uns nicht nur gelungen, für die Beschäftigten der Entsorgungsbranche weiterhin einen eigenständigen Mindestlohn zu erhalten“, betont Andreas Scheidt, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). „Wir haben den Stundenlohn auch noch erhöhen können - von 8,68 Euro auf 8,86 Euro.“
Hintergrund ist, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum 1. Oktober 2014 erneut für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt für alle Beschäftigten in der Entsorgungsbranche ein unterster Stundenlohn von 8,86 Euro.
ver.di hatte sich bereits Ende Juni mit den Tarifvertragsparteien Vereinigung Kommunale Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) auf einen höheren Mindestlohn geeinigt und die Allgemeinverbindlichkeit beantragt.
Der Mindestlohn habe sich in der Branche fest etabliert und sorge für die Einhaltung von Mindeststandards, erklärt das ver.di-Bundesvorstandsmitglied. Vom Mindestlohn profitieren weiterhin rund 20.000 Beschäftigte in der Branche. Diese haben nunmehr wieder die Sicherheit, einen ordentlichen Lohn für ihre körperlich anstrengende Arbeit zu erhalten. Der zuvor festgesetzte Mindestlohn war zum 30. Juni 2014 ausgelaufen.
„Der Mindestlohn ist weiterhin ein notwendiges Instrument für die Branche, in der immer noch zu viele Unternehmen auf Lohndumping setzen, um sich so Wettbewerbsvorteile zu verschaffen“, so Scheidt weiter. „Wichtiger wäre es jedoch, die Tarifbindung zu erhöhen und damit in der Branche tatsächlich faire und vergleichbare Bedingungen zu schaffen“. Dabei sei insbesondere der BDE aufgefordert zu handeln. (Pressemeldung vom 26.09.2014)
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