Neue VDE-Anwendungsregel: Anschlussbedingungen für Ladestationen für Elektrofahrzeuge
05.04.2012
Frankfurt: Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) hat eine neue VDE-Anwendungsregel veröffentlicht, die technische Anschlussbedingungen für Anschlussschränke außerhalb von Gebäuden beschreibt, die ein- oder dreiphasig an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind. Der Anwendungsbereich umfasst ortsfeste Schalt- und Steuerschränke sowie Zähleranschlusssäulen. Dazu zählen zum Beispiel Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Telekommunikations-Einrichtungen, Straßenverkehrs-Signalanlagen nach DIN EN 50556, Anlagen der öffentlichen Beleuchtung, Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr, Pumpenanlagen sowie Messstationen.
Die vom VDE|FNN erstellte Anwendungsregel VDE-AR-N 4102 gilt ab April 2012 und legt die Ausführung des Netzanschlusses sowie des Zählerplatzes für Mess- und Steuereinrichtungen fest. Über die Anforderungen der allgemeinen „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB)“ hinaus formuliert die VDE-Anwendungsregel ergänzende technische Regeln.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Telekommunikationsanlagen Eine wesentliche Neuerung ist die Beschreibung der Anforderungen an den Anschluss von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an das Niederspannungsnetz. Damit wird eine wichtige Voraussetzung für den reibungslosen Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur geschaffen. Die Anwendungsregel unterstützt die VDE-Aktivitäten zur E-Mobility durch Festlegung klarer Netzanschlussbedingungen.
So wird klar gestellt, dass einphasige Anschlüsse an das Niederspannungsnetz auf eine Leistung von 4,6 kVA begrenzt sind, wogegen der Anschluss als symmetrisches Drehstromsystem höhere Leistungen zulässt. Weiterhin greift die Anwendungsregel weitere Standardisierungsergebnisse des VDE zur Elektromobilität auf, beispielsweise durch Empfehlung einer Steckvorrichtung des Typs 2 gemäß IEC 62196-2 für die Verbindung zwischen Ladestation und Elektrofahrzeug. Ziel ist ein hoher Standardisierungsgrad, nicht zuletzt auch mit Blick auf internationale Normungsaktivitäten.
Die VDE-Anwendungsregel schließt erstmals auch Telekommunikationsanlagen in den Geltungsbereich ein. Aufgrund des massiven Ausbaus der Breitbandnetze sowie der flächendeckenden Nutzung moderner Telekommunikationseinrichtungen sind auch neue, innovative Lösungen für den Anschluss dieser Anlagen an das Stromnetz erforderlich. (Pressemeldung vom 04.04.2012)

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