Meinungsbild - IHK-Sonderumfrage zum gesetzlichen Mindestlohn
10.04.2015
Rostock: „Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01. Januar 2015 und die damit zusammenhängenden Anforderungen stellen – auch Anfragen an die IHK zeigen dies - viele Unternehmer vor erhebliche Herausforderungen.“ kommentiert Jens Rademacher, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Rostock, die Ergebnisse einer Sonderumfrage zu den Auswirkungen des Mindestlohngesetzes, welche kürzlich bei allen Gewerbetreibenden der Insel Rügen exemplarisch für den IHK-Bezirk durchgeführt worden ist. Rademacher weiter: „Wir haben Rügen aufgrund seiner Wirtschafts- und Betriebsstrukturen bewusst ausgewählt, um gerade bei kleineren Betrieben und für eine vergleichsweise strukturschwache Wirtschaftsregion mögliche Betroffenheit, betriebliche Reaktionen und Erwartungen im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz zu ermitteln.“
Für ein Viertel aller antwortenden Unternehmen stellt die Höhe des Mindestlohnes von 8,50 Euro/Stunde eine große Belastung dar. Für die Hälfte der Antwortenden entsteht aus der festgelegten Höhe des Mindestlohnes allerdings kein Problem. Drei von zehn antwortenden Betrieben geben an, dass aus ihrer Sicht der Mindestlohn zu hoch ist, aber etwa genauso viele schätzen diese Höhe als zu niedrig ein. Auch in den Kommentaren zur Umfrage zeigt sich das geteilte Meinungsbild der Rüganer Betriebe: befürwortende und kritische bzw. ablehnende Stimmen halten sich in etwa die Waage.
Jedes dritte Unternehmen empfindet die mindestlohninduzierte Zusatzkosten- und Bürokratiebelastung als hoch bzw. zu hoch. Der mit dem Mindestlohn verbundene bürokratische Aufwand für Dokumentationspflichten und die Arbeitszeiterfassung stellt für viele Betriebe eine große Belastung dar. Gerade hierzu erwartet die überwältigende Mehrheit von ca. drei Viertel der Befragten von der Politik Nachbesserungen. Zum Thema Auftraggeber- Haftung sehen mehr als die Hälfte der Gewerbetreibenden die Politik gefordert, die in der gesetzlichen Regelung begründeten Haftungsrisiken zu korrigieren bzw. zu konkretisieren.
Jeder fünfte Gewerbetreibende geht davon aus, dass der Mindestlohn zu einer problematischen Verschiebung im innerbetrieblichen Lohngefüge führt. Knapp die Hälfte der antwortenden Unternehmen musste aufgrund des Mindestlohnes Lohnerhöhungen vornehmen. Die Unternehmensantworten lassen den Schluss zu, dass sich der Mindestlohn als Beschäftigungsbremse erweisen kann: Fast jeder Dritte antwortende Betrieb signalisiert, dass er seinen Personaleinsatz durch Stellenabbau und/oder den Verzicht auf Neueinstellungen verringert hat bzw. dies tun wird. Auf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe wird sich der Mindestlohn nach den Antworten zwar weniger stark, per Saldo gleichwohl negativ auswirken.
Sechs von zehn Befragten erwarten bzw. registrieren bereits gestiegene bzw. steigende Einkaufspreise. Fast die Hälfte der Betriebe rechnet durch die Einführung des Mindestlohnes mit einer zusätzlichen Gesamtkostenbelastung von mindestens zehn Prozent. Etwa jeder dritte Umfrageteilnehmer will mit Preiserhöhungen auf den Mindestlohn reagieren. (Pressemeldung vom 10.04.2015)

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