Mecklenburg-Vorpommern: Momentan keine Änderung der Corona-Landesverordnung
18.10.2022
Schwerin: Impfungen, anlassbezogene Testungen und die Einhaltung von Hygieneregeln sind nach Ansicht von Gesundheitsministerin Stefanie Drese wichtige Schutzmaßnahmen in der momentanen Phase der Corona-Pandemie.
„Die Belastung des Gesundheitswesens steigt, die Krankenhäuser im Land bezeichnen die derzeitige Lage als angespannt. Deshalb appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger, weiterhin achtsam im Umgang mit dem Coronavirus zu sein und Verantwortungsgefühl zu zeigen“, sagte Drese nach der Sitzung des Landeskabinetts am Dienstag. Dazu gehöre, nach einem positiven Test sich in Isolation zu begeben und nicht auf Arbeit oder zum Einkaufen zu gehen.
Die Ministerin betonte, dass die Landesregierung gemeinsam mit den wissenschaftlichen Expertinnen und Experten die Lage stetig genau analysiere. Verschärfungen der Corona-Landesverordnung müssten derzeit nicht vorgenommen werden.
„Oberste Priorität hat der bestmögliche Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen, des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur. Mit der bestehenden Maskenpflicht in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie im ÖPNV haben wir hierfür bereits zielgerichtete Maßnahmen ergriffen“, verdeutlichte Drese. Ob in den kommenden Wochen weitere Schutzmaßnahmen, wie eine Maskenpflicht in Innenräumen ergriffen werden müssen, hänge von verschiedenen Parametern wie der Hospitalisierungsinzidenz, der Auslastung der Intensivstationen und den Daten der ARE-Surveillance ab.
„In den Krankenhäusern müssen wir zudem im Blick behalten, dass zum Anstieg der Aufnahme von Corona-Patienten auch Personalengpässe durch Krankheitsausfälle hinzukommen“, so Ministerin Drese.
Der Greifswalder Bioinformatiker Professor Lars Kaderali ergänzte: „Die Corona-Zahlen entwickeln sich derzeit mit einer hohen Dynamik, die uns zur Vorsicht mahnt. Auch wenn es mittlerweile eine hohe Grundimmunisierung in der Bevölkerung gibt, können zu viele Infektionen die Zahl der Kranken exponentiell weiter in die Höhe treiben und das Gesundheitssystem sowie andere Bereiche der Kritischen Infrastruktur dann stark belasten." Kaderali ist Mitglied des von Ministerin Drese einberufenen Expertengremiums.
Drese empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung (3. Impfung) vorzugsweise mit einem der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe. Voraussetzung ist, dass das letzte Ereignis (Impfung oder Infektion) mindestens 6 Monate zurückliegt. „Für viele Menschen ist darüber hinaus eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) empfehlenswert. Das gilt vor allem für Personen ab 60 Jahren, mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, Bewohnende in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Impfstoff ist genügend vorhanden. Neben den niedergelassenen Ärzten stehen auch die Impfstützpunkte der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung“, so Drese.

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