Mecklenburg-Vorpommern: Maßnahmepaket für Pflegeeinrichtungen
01.11.2021
Schwerin: Mit Zunahme der Inzidenzen in der Gesamtbevölkerung nehmen auch die Corona-Infektionen in den Einrichtungen der Pflege wieder zu. „Um die pflegebedürftigen Menschen im Land bestmöglich zu schützen, sind deshalb eine Reihe von Maßnahmen erforderlich“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese.
„Die Auffrischungs-Impfung (Booster-Impfung) ist die wichtigste Schutzmaßnahme für ältere und immungeschwächte Menschen. Sie schützt vor allem die Bewohnenden in den Pflegeheimen am besten“, so Drese. Hintergrund dafür ist, dass der Impfschutz bei vulnerablen Menschen nach etwa sechs bis acht Monaten nachlässt und dann nur noch 20 bis 40 Prozent des vollständigen Impfschutzes beträgt.
Deshalb werden nach Angabe von Ministerin Drese die Booster-Impfungen in den Pflegeheimen derzeit zügig und umfassend von mobilen Impfteams und Hausärzten durchgeführt. „Den Einrichtungen, in denen bisher noch keine Impfungen stattgefunden haben, werden wir gezielt Hilfe anbieten. Dabei sollen auch alle Personen, die noch gar nicht geimpft sind, auf Wunsch einbezogen werden“, betont Drese
Trotz der Auffrischungsimpfungen müssen auch die einrichtungsspezifischen Schutz-, Test- und Hygienekonzepte konsequent eingehalten werden. „Neben Abstand halten und Maske tragen sind hier vor allem die Symptomkontrolle und das schnelle Erkennen von Kontaktpersonen wichtig“, so die Ministerin. „Die Einrichtungen müssen bei symptomatischen Bewohnenden und Mitarbeitenden schnell eine PCR-Testung durchführen können.“
Größere Veranstaltungen innerhalb der Einrichtung würden mit der überarbeiteten Corona-Verordnung Pflege und Soziales für die nächsten Monate untersagt werden, bei kleineren Zusammenkünften muss auch bei Bewohnenden auf das Tragen des Mund-Nase-Schutzes geachtet werden (Personal FFP2).
Drese: „Die Maßnahmen für die kommenden Monate beruhen weitgehend auf den Empfehlungen unseres Sachverständigengremiums Pflege und Soziales. Die Bitte des von mir eingesetzten Expertenrats an die Landesregierung, sich für die Einführung einer Impfpflicht im Bereich der Pflege einzusetzen, ist rechtlich kompliziert. Als aktuelle Maßnahme zum Schutz der Pflegeeinrichtungen kommt sie deshalb nicht in Frage.“
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

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