Mecklenburg-Vorpommern: Freiberufler fordern wirksamen Schutz vor Ausspähung
26.03.2014
Schwerin | Mecklenburg-Vorpommern: Der Landesverband der Freien Berufe Mecklenburg-Vorpommern e. V., die Rechtsanwalts-kammer Mecklenburg-Vorpommern und die Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern haben sich in einem gemeinsamen Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern Erwin Sellering (SPD) gewandt. Die berufsständischen Interessensvertretungen mit ihren über 10.000 freiberuflich tätigen Mitgliedern und zigtausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fordern den Ministerpräsidenten darin auf, sich kraft seines Amtes dafür einzusetzen, dass die massenhafte Erfassung von Daten durch Geheimdienste und Internetkonzerne unterbunden wird.
Grundprinzipien des Rechtsstaates wie das Recht auf Privatsphäre und informelle Selbstbestimmung würden verletzt, heißt es in dem Brief. Die zu den Freien Berufen zählenden Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Journalisten sehen durch die Abhörpraktiken eines der wichtigsten Merkmale ihrer Berufsausübung in Gefahr – die berufliche Verschwiegenheitspflicht. Der Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe Dr. Peter Schletter erläutert: „Wenn Mandanten, Patienten – kurz alle, die sich vertrauensvoll an einen Freiberufler wenden – nicht mehr darauf setzen können, dass ihre Belange auch vertraulich bleiben, wird das besondere und besonders geschützte Verhältnis zwischen ihnen nachhaltig gestört. Eine Interessenswahrnehmung - wie bis dato bekannt und bewährt - wird nicht mehr möglich sein. Die berufliche Verschwiegenheitspflicht verkommt zur Makulatur.“
Die Berufsgeheimnisträger befürchten, ihren Beruf nicht mehr ungehindert ausüben zu können. „Wir sind sehr besorgt, weil Bürgerrechte gröblich verletzt werden“, betont Steuerberater Dr. Holger Stein, Präsident der Steuerberaterkammer. Dass Staaten mit ihren gewaltigen Res-sourcen auf Datensuche gehen, sei „verfassungsrechtlich nicht erlaubt“. Steuerberater hätten Kenntnis über Firmenstrukturen, Unternehmensentwicklungen und Wirtschaftsdaten, die in der Summe ein Bild über die gesamte Wirtschaft zuließen. Diese hochbrisanten Interna ge-hörten nicht in die Öffentlichkeit. Die Existenz von Unternehmen gerate in Gefahr. Vermutlich, ohne Quelle oder Urheber der jeweiligen Attacke jemals feststellen zu können.
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt Stefan Graßhoff, fordert, nicht alles zu zulassen oder zu erlauben, was technisch möglich ist. „Die Totalüberwachung schadet der Demokratie. Eine anlasslose Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten verstößt gegen die Grundfesten unseres Rechtsstaates. Der Bürger kann sich unter Überwachungsbedingungen nicht mehr frei äußern.“ Gemeinsam appellieren die Vertreter der Freiberuflerorganisationen an die Politik, sich sowohl national als auch international für mehr Transparenz, Datensicherheit und den Schutz der Vertraulichkeit einzusetzen. (Pressemeldung vom 26.03.2014)

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