Mecklenburg-Vorpommern: Ab 25. November 2021 gelten umfangreiche 2G plus-Regeln
25.11.2021
Schwerin: Die mit der neuen Corona-Landesverordnung ausgeweiteten Schutzmaßnahmen greifen in Mecklenburg-Vorpommern ab dem heutigen Donnerstag (25. November). Es gilt nach der Einstufung der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) landesweit die Schutzstufe „orange“.
In vielen Innenbereichen sowie bei Außenveranstaltungen mit Zuschauenden, z.B. im Sportbereich (Stadion), ist deshalb die sogenannte 2G plus-Regelung vorgeschrieben. Das bedeutet, Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen, um die Einrichtung bzw. das Angebot nutzen zu können.
Die 2G plus-Regelungen in der Schutzstufe „orange“ umfassen im Innenbereich:
- Gastronomie (inkl. geschlossene Gesellschaften)
- touristische Beherbergung (Ausnahmen gibt es für berufliche bedingte oder medizinische Aufenthalte sowie Beerdigungen.)
- Körpernahe Dienstleistungen (mit Ausnahme Frisör und Heilmittelbereich)
- Kino, Theater, Konzerthäuser
- Kulturelle Ausstellungen, Museen
- Bibliotheken, Archive
- Chöre und Musikensembles
- Zirkusse,
- Zoos, Tier- und Vogelparks, botanische Gärten
- Fahrgastschifffahrt,
- Reisebusveranstaltungen, etc.
- Indoorspielplätze und Indoorfreizeit
- Schwimm- und Spaßbäder
- Fitnessstudios, Tanzschulen
- Spielhallen, Spielbanken,
- Sozikulturelle Zentren,
- Messen und Ausstellungen
- Erbringung sexueller Dienstleistungen
- Vereinsbasierter Sport, Sportler/innen und Zuschauende über 18 Jahre
- Profisport Zuschauende
- Musik- und Jugendkunstschulen, Personen über 18 Jahre
Ausgenommen von der 2G plus-Regel sind
- Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind
- Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
- Jugendliche von 12 bis 17 Jahren und Schwangere (jeweils bis 31.12.2021). Auch sie müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.
Auf Weihnachtsmärkten gilt ab Stufe „orange“ die 2G-Regel. Weihnachtsmärkte dürfen deshalb ab sofort nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden. Dabei gelten auch hier die Ausnahmen für Kinder, Schwangere oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahren können ab Stufe „orange“ keine Tanzveranstaltungen in Clubs, Discos und anderen Orten stattfinden.
Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Auch in Mecklenburg-Vorpommern spitzt sich die Corona-Lage zu. Sowohl die Infektionszahlen als auch die Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen steigen kontinuierlich. Wir müssen deshalb handeln, vor allem um zu verhindern, dass das Gesundheitssystem dauerhaft überlastet wird. Deshalb bitte ich um Verständnis für die Maßnahmen und um die Mithilfe bei der Umsetzung. Corona besiegen wir nur gemeinsam.“
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport

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