Luftsicherheitskräfte: Warnstreiks an mehreren Flughäfen am Dienstag zur Durchsetzung von höheren Entgelten
21.03.2022
Berlin, 21.03.2022 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft an mehreren Flughäfen Beschäftigte im Luftsicherheitsbereich, die in der Fluggastkontrolle tätig sind, am Dienstag, dem 22. März 2022, zu ganztägigen Warnstreiks auf. Gestreikt wird an den Flughäfen Frankfurt, Berlin, Bremen, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Düsseldorf und Köln/Bonn.
In den bisher vier Verhandlungsrunden zur Erhöhung der Entgelte für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen konnte keine Einigung erzielt werden. ver.di verhandelt bundesweit für etwa 25.000 Branchenbeschäftigte mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS). Die Arbeitgeber hatten zuletzt zwar ein neues Angebot unterbreitet, das aber nur für die oberen Entgeltgruppen erhöht wurde. Gerade in den Entgeltgruppen mit weniger als 13 Euro Stundenlohn ist es beim bisherigen Angebot von 38 Cent mehr pro Stunde geblieben. Insgesamt ist auch dieses Angebot unzureichend, da es die Preisentwicklung nicht aufgreift und Nullmonate vorsieht. In der Tarifauseinandersetzung fanden bereits in der vergangenen Woche Warnstreiks an mehreren Flughäfen statt. „Wir sind in den Verhandlungen bei der Angleichung der regionalen Löhne und der Angleichung Ost an West weitergekommen. Aber bei der Lohnerhöhung sind die Arbeitgeber mit ihrem Angebot weit unter der Forderung der Beschäftigten geblieben. Außerdem wollen die Arbeitgeber Nullmonate durchsetzen“, kritisierte ver.di-Verhandlungsführer Wolfgang Pieper. „Die Arbeitgeber haben es versäumt, endlich ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen, das die Preisentwicklung aufgreift und dafür sorgt, dass die Arbeit für qualifizierte Fachkräfte im Luftsicherheitsbereich attraktiv bleibt.“
Die Luftsicherheitskräfte in ver.di fordern eine Lohnerhöhung von mindestens einem Euro pro Stunde bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Darüber hinaus soll in der Tarifrunde der Lohn für die Luftsicherheitskräfte Fracht und Personen/Warenkontrolle mit behördlicher Prüfung auf die Lohnhöhe der Luftsicherheitsassistenten (Fluggastkontrolle) nach dem Grundsatz gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit angehoben werden. Für die Luftsicherheitskräfte in der Bordkartenkontrolle, in der Sicherung von sicherheitsempfindlichen Bereichen, in der Flugzeugbewachung u.a. mit Qualifizierung und bestandener Prüfung sowie in der Dokumentenkontrolle solle bundesweit das gleiche Stundenentgelt (Gleicher Lohn für gleiche Arbeit) gezahlt werden. Bisher würden diese Beschäftigten regional unterschiedlich bezahlt. Jetzt müsse das Stundenentgelt auf das höchste Entgeltniveau angeglichen werden. Auch die niedrigere Bezahlung von Sicherheitskräften beim Berufseinstieg von bis zu 24 Monaten solle abgeschafft werden. Eine solche Regelung sei angesichts des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften nicht mehr zeitgemäß.
Die Tarifverhandlungen werden am 24. März 2022 in Frankfurt fortgesetzt.

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