LichtBlick begrüßt neue Transparenz bei Netzkosten
22.11.2021
Hamburg, 22. November 2021 – Die Bundesnetzagentur hat heute auf seiner Website umfangreiche Geschäftsdaten der Strom- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. Sie dienen der Behörde als Grundlage für die Genehmigung der Netzentgelte. Damit wird eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes vom Sommer umgesetzt.
Dazu erklärt LichtBlick-Rechtsexperte Markus Adam: „Bis heute waren Netzentgelte eine Blackbox. Die Netzagentur geht mit der heutigen Veröffentlichung einen ersten großen Schritt in Richtung Transparenz. Wir erwarten dadurch mittelfristig eine Entlastung der Verbraucher*innen in Milliardenhöhe. Denn in Zukunft können überhöhte Netzgebühren von Dritten besser überprüft werden. Für eine vollständige Überprüfbarkeit müsse die Bundesnetzagentur in Zukunft allerdings noch weitere betriebswirtschaftliche Daten der Netzbetreiber veröffentlichen.“
LichtBlick setzt sich schon seit langem für transparente und angemessene Netzentgelte ein und hat dafür bereits zahlreiche Verfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht geführt.
26 Milliarden Euro: Netzentgelte größter Kostenblock auf der Stromrechnung
Netzentgelte sind der größte Kostenblock auf der Stromrechnung. Verbraucher*innen bezahlen zurzeit rund 8 Cent pro Kilowattstunde für die Nutzung der Stromleitungen. Bei einem 2-Personen-Haushalt sind das 200 Euro pro Jahr. Die Strom-Netzentgelte summieren sich allein bei den von der Bundesnetzagentur regulierten Netzfirmen auf 26 Milliarden Euro.
Für eine verbesserte Überprüfung der Netzentgelte spricht laut LichtBlick auch die aktuelle Entwicklung: Wie schon in den Vorjahren haben die Netzbetreiber auch für 2022 eine Erhöhung der Netzentgelte angekündigt, diesmal von durchschnittlich vier Prozent.

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