LEAG: Rechtsstreit um Tagebau Jänschwalde: Stopp hätte fatale Folgen
25.02.2022
Berlin | Cottbus: In dem zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) geführten Verwaltungsrechtsstreit um die rechtmäßige Zulassung des aktuellen Hauptbetriebsplans für den Tagebau Jänschwalde könnte es zu gravierenden langfristigen Folgen für die gesamte Bergbaufolgelandschaft, insbesondere für den Wasserhaushalt im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde kommen, falls die DUH mit ihrer Klage Erfolg hätte. Sie richtet sich im Kern gegen die Nutzung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Tagebau Jänschwalde. Damit zielt die DUH auf ein Außervollzugsetzen der Zulassung des Hauptbetriebsplans und auf einen sofortigen Tagebaustopp, der auch die Einstellung der Kohleförderung zur Folge hätte.
Während für LEAG, als Beigeladende des Verfahrens, die in der wasserrechtlichen Erlaubnis vom März 1996 gestattete maximale Grundwassernutzung von 4,8 m³/s die verbindliche Grundlage für den Tagebaubetrieb darstellt, erachtet die DUH eine Tabelle mit Jahreswerten als maßgeblich. Aus Sicht von LEAG gibt diese jedoch lediglich die prognostischen Entwicklungen der Sümpfungsmengen bezogen auf den damaligen Stand der Betriebsplanung wieder. So sah die Planung im Jahr 1996 vor, den Tagebau Jänschwalde bis zum Jahr 2019 zu beenden. Diese Planung hat sich bedingt u.a. durch Marktentwicklungen, politische Entscheidungen und rechtliche Änderungen seit dem Jahr 1996 kontinuierlich weiterentwickelt. In Abhängigkeit davon weiterentwickelt haben sich auch die jährlichen Sümpfungsmengen, die für einen sicheren Tagebaubetrieb notwendig sind und regelmäßig den Behörden berichtet werden. Nach den aktuellen Planungen, maßgeblich gesteuert durch den gesetzlich festgelegten vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung, endet der Betrieb des Tagebaus Jänschwalde im Jahr 2023.
„Mit einem möglichen sofortigen und ungeplanten Tagebaustopp nimmt die DUH in Kauf, die Wasserhebung im Tagebau Jänschwalde zeitlich zu verlängern und damit die Umweltauswirkungen im Vergleich zum gegenwärtigen Zustand zu verschlechtern“, so die Leiterin Geotechnik bei LEAG, Franziska Uhlig-May. Sollte der Rechtsstreit sogar eine neue Planung für die Bergbaufolgelandschaft notwendig machen, weil der Tagebau nicht seine geplante Endstellung erreichen würde, wäre außerdem die bisher geplante Restraumgestaltung umfassend zu überarbeiten.
Eine Umplanung und Neuerarbeitung der Genehmigungsplanung, sowie die sich anschließenden Genehmigungsverfahren könnte zu einer Verzögerung von mehreren Jahren führen, ehe mit einer Restraumgestaltung begonnen werden könnte. Während dieser Zeit der Neuplanung und Antragserstellung durch LEAG und Genehmigung durch die zuständigen Behörden würde die Wasserhebung zur geotechnischen Sicherung des Tagebaus ebenfalls ununterbrochen weiter betrieben werden müssen. Im Vergleich zur planmäßigen Beendigung der Kohleförderung würde dies nach fachgutachterlicher Einschätzung in Summe zu einer Mehrförderung von bis zu 500 Millionen Kubikmeter Sümpfungswasser führen.
Würde die sofortige Einstellung der Kohleförderung sogar eine veränderte Bergbaufolgelandschaft erzwingen, in der die Umsetzung des geplanten 3-Seen-Konzeptes nicht mehr möglich wäre, sind zudem aufgrund der Lage und Form des verbleibenden Restsees massive Auswirkungen auf den Grundwasserstand zu befürchten, weil dieser dann im Umfeld des Tagebaus stark absinken würde. „Unsere Zielvorgabe im Braunkohlenplan sieht einen sich selbst regulierenden Wasserhaushalt vor. Zum Schutz wasserabhängiger Landschaftsteile soll dieser dem vorbergbaulichen Zustand möglichst nahekommen“, erläutert Uhlig-May. Diese Vorgabe sei dann aber nicht mehr einzuhalten, so Uhlig-May, denn es würden sich gravierende Abweichungen zum vorbergbaulichen Zustand einstellen.
Mögliche Auswirkungen einer veränderten Bergbaufolgelandschaft beträfen den Durchfluss der Malxe, die Wasserhaltung der Bärenbrücker Teiche und der Jänschwalder Laßzinswiesen, sowie eine Vielzahl an Schutzgebieten wie Moore und Feuchtwiesen im nördlichen Umfeld des Tagebaus Jänschwalde. „Ein langer See, wie er in Lage und Form dem jetzigen Tagebauhohlkörper entspräche, würde der umgebenden Landschaft dauerhaft Wasser entziehen“, gibt Uhlig-May zu bedenken und auch eine negative Beeinflussung der Spreeabflüsse wäre aufgrund einer sich nach Westen verlagernden Wasserscheide absehbar. Ohne planerische und rechtliche Grundlage wären bei diesem Szenario zudem die Rekultivierungsarbeiten zur Flächenherstellung in der Bergbaufolgelandschaft. Betroffen hiervon wären geplante Landwirtschaftsflächen sowie Flächen, auf denen die Entwicklung erneuerbarer Energien-Projekte vorangetrieben werden soll.
„In unser aller Interesse – aber gerade auch im Interesse der Natur – wäre eine geordnete Beendigung des Tagebaus Jänschwalde im Jahr 2023“, so das Fazit von Uhlig-May.
Gerade in Zeiten internationaler geopolitischer Krisensituationen wie derzeit in Osteuropa ist die konventionelle Stromerzeugung auf Basis heimischer Energieträger wie der Braunkohle energiepolitisch von besonderer Bedeutung für die Versorgungssicherheit. So hebt der kürzlich vom Bundeskartellamt herausgegebene Marktmachtbericht für das Jahr 2021 die unverzichtbare Rolle der LEAG bei der Deckung der Stromnachfrage hervor.

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