Hamburg Port Authority - Gute Konditionen für Containerriesen in Hamburg
06.12.2013
Hamburg: Die Hamburg Port Authority (HPA) hat sich entschieden, trotz starker Zunahme der besonders großen Containerschiffe auf eine Erhöhung der Kappungsgrenze zu verzichten und zusätzlich den in diesem Jahr eingeführten Rabatt für außergewöhnlich große Fahrzeuge (AGF) auch in 2014 fortzuführen. Ziel ist, den Hamburger Hafen für sehr große Schiffe weiterhin attraktiv zu halten.
Parallel dazu wird das Hafengeld in den wesentlichen Tarifgruppen um nominal zwei Prozent erhöht. Damit soll ein Teil der allgemeinen Kostensteigerungen abgefangen werden.
„Seit 2010 hat der Hamburger Hafen Marktanteile zurückgewonnen. Mit unserer Tarifpolitik bleiben wir unter der durchschnittlichen Teuerungsrate der vergangenen Jahre. Unser Ziel ist, den Aufwärtstrend der vergangenen drei Jahre weiter fortzusetzen“, sagt Tino Klemm, Leiter Immobilien und Finanzen und Mitglied der HPA-Geschäftsleitung.
Neue Umweltrabatte
Neu hinzugekommen ist ein „Green Award“-Rabatt von drei Prozent für Öltankschiffe. Diese Vergünstigung können Schiffe erlangen, die nachweislich besonders sicher und umweltfreundlich operieren.
Zusätzlich führt die HPA im Rahmen ihres Environmental Ship Index-Umweltrabattes (kurz: ESI) als erster Hafen der Nordrange einen Rabatt von 15 Prozent für Seeschiffe ein, die mit LNG (Liquefied Natural Gas) betrieben werden.
Seit 2011 nutzen schon mehr als 25 große Häfen weltweit diesen Index, darunter auch New York und Los Angeles – mit steigender Tendenz. Über 2.000 Schiffe haben sich freiwillig in die Datenbank eintragen lassen und dokumentieren damit, dass sie umweltfreundlicher operieren als es die international gültigen Regelungen vorschreiben. Momentan werden in Hamburg bei mehr als jedem zehnten Anlauf entsprechende Umweltrabatte ausgeschüttet.
Mit beiden Maßnahmen leistet die HPA beim Hafengeld einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Auch für den in 2013 eingeführten Transshipmentrabatt konnte die HPA bereits viele Anträge verzeichnen.
Erweitert aufgenommene Verkehrsträger Binnen- und Hafenschifffahrt
Die Entgeltordnung (Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hafennutzungsentgelte), welche bisher hauptsächlich Aspekte für Seeschiffe regelte, umfasst ab 2014 auch die Binnen- und Hafenschifffahrt, die bisher an anderer Stelle geregelt war. Der bisherige Ansprechpartner für diese Kundengruppe firmiert nun unter „Entgeltstelle für Binnen- und Hafenschifffahrt“. Entsprechende Anfragen sowie die vorgeschriebenen An- und Abmeldungen von Binnenschiffen können ab sofort auch per E-Mail an ebhs@hpa.hamburg.de geleitet werden. (Pressemeldung vom 05.12.2013)

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