Hamburg: Neue Quarantäneregelungen für Schulen und Kitas
11.09.2021
Hamburg: Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz und den fachlichen Anpassungen zur Kontaktnachverfolgung seitens des RKI greifen in Hamburg ab sofort die neuen Regelungen. Die Dauer der Quarantäne für enge Kontaktpersonen in Schulen und Kitas wird auf zehn Tage verkürzt und ein Freitesten frühestens ab dem fünften Tag ermöglicht.
Für die Gewährleistung eines verlässlichen Schulunterrichts bzw. einer verlässlichen Kindertagesbetreuung wird die Quarantäne mit Augenmaß nur für die infizierte Person und ihre engen Kontaktpersonen angeordnet. Auch in unklaren Kontakt- oder Hygiene-Situationen wird nicht grundsätzlich eine Quarantäne für alle Personen verhängt. In diesen Fällen erhöht sich die Testfrequenz der seriellen Testungen mit Antigenschnelltests für zehn Tage auf dreimal wöchentlich. In begründeten Situationen kann das zuständige Gesundheitsamt jedoch weiterhin abweichende Entscheidungen treffen. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von einer Kontakt-Quarantäne ausgenommen.
Grundsätzlich wird die Dauer der Quarantäne für asymptomatische enge Kontaktpersonen an Schulen und Kitas auf zehn Tage verkürzt. Sie kann durch die nachweisliche Veranlassung eines Testes weiter verkürzt werden – durch einen PCR-Test ab dem 5. Tag oder durch einen Antigenschnelltest ab dem 7. Tag. Für Personen, bei denen eine regelmäßige Reihentestung stattfindet, ist die Freitestmöglichkeit mit einem Antigenschnelltest bereits ab Tag 5 möglich. Voraussetzung für die Verkürzung der Quarantäne ist, dass keine Krankheitssymptome entwickelt werden.
Die Tests können in allen anerkannten Teststellen (z. B. in Testzentren, Apotheken, Arztpraxen) durchgeführt werden; dafür darf die Quarantäne unterbrochen werden. Die Personen erhalten ein Schreiben, das sie als Kontaktperson ausweist. Die Tests sind dann kostenlos.
Senat Hansestadt Hamburg - Sozialbehörde, hamburg.de GmbH & Co. KG | Foto: hamburg.de GmbH & Co. KG

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