Hamburg: Frag die Verbraucherzentrale - zu Telefonwerbung
10.09.2022
Hamburg: Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz unterstützt die Verbraucherzentrale Hamburg bei Ihrer Telefonaktion zum Thema „Cold Calls“. Ob Stromvertrag, Krankenversicherung, Nahrungsergänzungsmittel, Pay-TV-Abo oder Gewinnspiel – viele Firmen rufen Verbraucher:innen an, um sie über die vermeintlichen Vorzüge ihrer Produkte und Dienstleistungen zu informieren und diese zu verkaufen. Dabei ist Telefonwerbung in Deutschland gesetzlich verboten, wenn die Angerufenen nicht zuvor eingewilligt haben. Welche Fallstricke am Telefon lauern, wann es zu einem Vertragsschluss kommt und wie man sich am besten zur Wehr setzt, erfahren Ratsuchende von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina: „Viele Verbraucher:innen werden von sogenannten Cold Calls im wahrsten Sinne des Wortes „kalt“ erwischt. Zentrales Problem unerlaubter Telefonwerbung ist vor allem der Abschluss von Verträgen im Rahmen solcher Werbeanrufe. Diese meist ungewollten Vertragsabschlüsse und ständigen Anrufe belasten zunehmend viele Menschen. Die zentrale, bereits über die Verbraucherschutzministerkonferenz sowie im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren transportierte Verbraucherschutzforderung der letzten Jahre ist die Einführung der sogenannten „allgemeinen Bestätigungslösung“ – eine nachgeschaltete Bestätigung in Textform.“
„Leider sind viele am Telefon geschlossene Verträge gültig, ohne dass diese nochmal bestätigt werden müssen. Nur für Telekommunikations-, Energielieferungs- und Gewinnspielverträge gibt es die sogenannte Bestätigungslösung. Doch diese braucht es ausnahmslos für alle Verträge“, erklärt Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg. Denn zu viele Menschen würden noch immer in die Vertragsfalle tappen.
Tricks der Anrufer:innen kennen und sich zur Wehr setzen
Das ständige Telefonklingeln, die Auseinandersetzung mit vorschnell abgeschlossenen Verträgen oder gänzlich unberechtigten Zahlungsaufforderungen im Anschluss an die unerwünschten Telefonate sind oft eine Belastungsprobe für die Nerven der Betroffenen und führen vielfach zu schlaflosen Nächten. Umso wichtiger ist es, die Tricks der Anrufer:innen zu kennen. Mit diesem Wissen kann man angemessen auf die sogenannten Cold Calls reagieren.
„Im Rahmen unserer Telefon-Aktion werden wir über aktuelle Maschen informieren und Verbraucher:innen konkrete Handlungsempfehlungen geben, für das Telefonat selbst und einen möglicherweise ungewollten Vertragsschluss danach“, erläutert Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Hinweis auf Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften nimmt die Verbraucherschützerin ebenfalls entgegen. Für Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung drohen Firmen nämlich empfindliche Geldstrafen.
KOSTENLOSE TELEFONAKTION - Maschen und Tricks der Anrufer, Handlungsempfehlungen für Telefonat oder ungewollten Vertragsschluss und Beschwerdemöglichkeiten
Donnerstag, 15. September 2022, 14 bis 18 Uhr
Telefon: 040 24832 280
Mehr Informationen zur kostenlosen Telefonaktion sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter:
https://www.vzhh.de/frag-die-verbraucherzentrale.
Senat Hansestadt Hamburg - Justiz und Verbraucherschutz

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