Femern A/S - Großer Erfolg vor Bundesverwaltungsgericht: Alle Klagen gegen Bau des Fehmarnbelt-Tunnels abgewiesen
03.11.2020
København | Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 3. November 2020 alle Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Fehmarnbelt-Tunnels abgewiesen und damit grünes Licht für den Tunnelbau in Deutschland gegeben.
„Wir freuen uns, dass mit der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Klarheit über den deutschen Teil des Fehmarnbelt-Tunnels besteht: Das ist ein historischer Meilenstein. Der Bau auf dänischer Seite ist in vollem Gang, auch auf deutscher Seite kann es nun losgehen. Wir möchten uns gern bei all unseren deutschen und dänischen Partnern für ihren Einsatz bedanken“, sagt Claus F. Baunkjær, Vorstandsvorsitzender von Femern A/S.
Sieben Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss waren Ende September und Anfang Oktober vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt worden. Geklagt hatten der Naturschutzbund Deutschland, das Aktionsbündnis gegen eine Feste Fehmarnbeltquerung, drei Fährunternehmen, die Stadt Fehmarn sowie ein privater Grundstückseigentümer. Die gemeinsame Klage der Stadt Bad Schwartau sowie der Gemeinden Scharbeutz und Großenbrode wurde bereits im Mai durch einen vom Gericht angeregten Vergleich beendet. Zuletzt konnte auch mit dem privaten Grundstückseigentümer noch während des laufenden Verfahrens eine außergerichtliche Einigung erzielt werden, sodass das Verfahren durch eine einvernehmliche Erledigungserklärung beendet werden konnte.
Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die von den Klägern auf mehr als 4000 Seiten vorgebrachten Einwände zurückgewiesen. Unter anderem hatten die Kläger die Verkehrsprognosen von Femern A/S sowie das Finanzierungsmodell in Zweifel gezogen. Das Gericht hat auch in diesen Punkten jedoch keinen Nachbesserungsbedarf gesehen. Damit hat das höchste Verwaltungsgericht in Deutschland nun grünes Licht für den Bau des deutschen Teils des Fehmarnbelt-Tunnels gegeben.
Nach umfangreichen Untersuchungen in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Tunnelsicherheit, Geotechnik und Sicherheit des Schiffsverkehrs wurde Anfang 2019 der Planfeststellungsbeschluss für den deutschen Teil des Fehmarnbelt-Tunnels erlassen. Für den dänischen Teil des Tunnels liegt seit 2015 eine Baugenehmigung vor.
Die Baustelle auf Lolland in Dänemark ist mittlerweile weitgehend erschlossen. Seit Mitte Juni dieses Jahres werden vor der dänischen Küste die 1,5 Kilometer langen Molen gebaut, die den künftigen Arbeitshafen auf der dänischen Insel vor Wellen schützen sollen. Im kommenden Jahr wird mit dem Bau der Tunnelelementfabrik in Rødbyhavn begonnen.
Ein Team der Kanzlei CMS Hasche Sigle um Rechtsanwältin Dr. Christiane Kappes hat Femern A/S in dem in erster und letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht geführten Verfahren vertreten. Das Team hat Femern A/S bereits in dem Planfeststellungsverfahren umfassend beraten.
Femern A/S ist mit der Planung, dem Bau und Betrieb der festen Verbindung über den Fehmarnbelt zwischen Deutschland und Dänemark beauftragt. Das Unternehmen ist Teil der staatlichen dänischen Sund & Bælt Holding A/S, die bereits über Erfahrungen aus dem Bau der festen Querungen über den Großen Belt und den Öresund verfügt.
Die Eröffnung des Fehmarnbelt-Tunnels ist für 2029 geplant.
(Pressemeldung vom 03.11.2020)

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