Fachtagung von Steuerexperten in Rostock-Warnemünde: Selbstveranlagung des Steuerbürgers ist nicht umsetzbar
02.11.2014
Rostock: Rund 200 Experten des Steuerrechts und Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft diskutierten in Rostock Warnemünde die Möglichkeiten und Gefahren von elektronischen Verwaltungsprozessen. Der Präsident der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern Dr. Holger Stein kritisierte, dass der Staat bei der Einführung der neuen Technik den Bürger übervorteilt. Das ausgewogene Staat-Bürger-Verhältnis werde beschädigt, wenn nur der Staat die Vorteile der Technik genieße. Der Erfassungsaufwand werde auf Bürger und Berater verlagert, die nach staatlich vorgegebener Norm elektronisch liefern müssen. Auf den schnellen elektronischen Bescheid warte der Bürger aber bislang vergeblich.
Stein betonte, dass die Steuerberater den Eindruck hätten, dass der Staat zum Datensammler werde und ein Maximum an Daten und Informationen über den Bürger sammle. Vielmehr als notwendig seien. Präsident Stein machte deutlich, dass der Bürger diese Daten kennen muss.
Finanzministerin Heike Polzin unterstützte in vielen Punkten die Sicht der Steuerberater und erklärte auf der Tagung, dass die Regierung ebenfalls kritisch die Schwierigkeiten begleitet, die mit der Einführung der elektronischen Verwaltungsprozesse entstünden. Niemand würde „blauäugig die Hürden übersehen, die sich auftürmen“. Der Entbürokratisierung sei man nicht näher gekommen.
Foto: Dr. Holger Stein (l.) Prof. Rudolf Mellinghoff.
Den gläsernen Steuerbürger empfindet auch Prof. Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofes in München, als „ sehr bedenklich“. Es gäbe das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Im Gespräch war auch die in Deutschland derzeit viel diskutierte Selbstveranlagung der Bürger, von der sich manche Politiker enormen Personalabbau auf den Ämtern versprechen. Unter der Selbstveranlagung versteht man die rechtsverbindliche Ermittlung der Steuerlast durch den Steuerpflichtigen, ohne dass die Finanzverwaltung an diesem Verfahren beteiligt ist. Die eingereichte Steuererklärung steht einem Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Die Finanzverwaltung würde die eingereichten Steuererklärungen im maschinellen Verfahren bzw. per Betriebsprüfung kontrollieren. Die Selbstveranlagung, die beispielsweise in den USA oder Großbritannien gilt, wird in Deutschland für die Umsatzsteuererklärung praktiziert.
Die Selbstveranlagung für Steuererklärungen schlossen die Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern, aber auch Prof. Mellinghoff vom Bundesfinanzhof, rigoros aus. Das vorhandene Steuerrecht in Deutschland, das 30 Bundessteuern und 33.000 Paragraphen umfasst, sei viel zu kompliziert, wurde übereinstimmend festgestellt. Schon jetzt seien über 50 Prozent der Arbeitnehmer falsch veranlagt, sagte Mellinghoff. Außerdem hätten Länder wie die USA auch eine extrem harte Strafverfolgung. (Pressemeldung vom 02.11.2014)

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