Wirtschaft

Europäischen Gerichtshof schützt Unternehmen vor extra-territorialen Sanktionen

22.12.2021

VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.Frankfurt am Main: Anlässlich des Beschlusses des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 21. Dezember 2021 zum Blocking Statute erklärt Ulrich Ackermann, Abteilungsleiter Außenwirtschaft im VDMA:

„Der EuGH hat heute die Schutzrechte von EU-Unternehmen gestärkt, die durch extra-territorial wirkende Sanktionen von Drittstaaten in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit beeinträchtigt werden. Dies ist eine wegweisende, positive Entscheidung. Im konkreten Fall geht es um die Kündigung der Telekommunikationsverbindungen der in Hamburg ansässigen iranischen Bank Melli durch die Deutsche Telekom AG. Wie das Gericht nun festgestellt hat, war diese Maßnahme unzulässig. Das dem Urteil zugrunde liegende sogenannte Blocking Statute der EU ist gültiges Recht und kein ,Papiertiger‘, wie der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes deutlich zeigt. Gleichwohl kann es noch verbessert werden, insbesondere hinsichtlich seiner Reichweite. Der VDMA unterstützt daher die aktuelle Initiative der EU-Kommission zur Revision des Blocking Statute. Eine weitere Maßnahme wäre ein abgestuftes handelspolitisches Sanktionsinstrument gegen Drittstaaten und Unternehmen aus Drittstaaten, die Zwang auf EU-Unternehmen und EU-Bürger ausüben. Und schließlich muss für EU-Unternehmen der Zahlungsverkehr für internationale Geschäfte sichergestellt werden.“

Der VDMA vertritt rund 3300 deutsche und europäische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. Die Industrie steht für Innovation, Exportorientierung, Mittelstand und beschäftigt rund vier Millionen Menschen in Europa, davon mehr als eine Million allein in Deutschland.

(Pressemeldung vom 21.12.2021)
Quelle: Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. | Foto: VDMA e.V.
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