Erneute Anpassung des Energiesicherheitsgesetzes
12.09.2022
Berlin: Mit einer für diese Woche vom Bundeskabinett im Eilverfahren vorgesehenen erneuten Anpassung des Energiesicherheitsgesetzes soll die Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet werden. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßte, dass die Ampel-Koalition in diesem Zusammenhang auch kurzfristig zusätzliche Ausbaupotenziale im Bereich der Solarenergie heben will. Er warnte zugleich davor, dass eine in diesem Zusammenhang für Mitte Januar 2023 vorgesehene „Krisensonderausschreibung“ für neue Solarparks ohne Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs weitgehend ins Leere laufen könne.
Der Bundesverband der Solarwirtschaft legte zudem einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Investitionsbedingungen und zum Abbau von Marktbarrieren für Solartechnik vor, mit dem sich nach seiner Einschätzung kurz- bis mittelfristig ein Vielfaches dessen an Solarenergiepotenzialen heben lasse, was im vorliegenden Referentenentwurf vorgesehen sei.
Kaum eine andere Kraftwerkstechnologie kann so schnell errichtet werden wie Solaranlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung. Mit nur neun Monaten werde die für die Photovoltaik-Krisensonderausschreibung im vorliegenden Referentenentwurf vorgesehene Realisierungsfrist nach Einschätzung des BSW jedoch zu kurz angesetzt. Die geplante einmalige Anhebung der bei Solarpark-Auktionen üblichen Leistungsbegrenzung von 20 Megawatt (MW) auf 100 MW drohe ebenfalls ins Leere zu laufen, wenn nicht gleichzeitig eine überaus restriktive Standortbeschränkung für förderfähige Solarparks gestrichen werde. In den meisten Bundesländern dürfen EEG-geförderte Solarparks selbst auf ertragsarmen Böden, sogenannten „benachteiligten Gebieten“, bislang nicht oder nur sehr eingeschränkt errichtet werden.
Foto: BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig Foto: Bundesverband Solarwirtschaft e. V.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft mahnt: „Ein aus der Zeit gefallenes ‚Standortkorsett´ drosselt den Solarenergie-Ausbau, während in Deutschland die Lichter auszugehen drohen. Bei künftigen Solarpark-Auktionen muss der bestehende Bundesländervorbehalt für die Sonnenstromernte in benachteiligten Gebieten fallen! Ohne eine Anpassung der Ausschreibungsbedingungen dürften künftige Solarausschreibungen regelmäßig unterzeichnet werden.
Der BSW stimmt mit dem Deutschen Bauernverband darin überein, dass landwirtschaftlichen Betrieben bei der geplanten Beschleunigung des EE-Ausbaus und der Vermeidung fossiler Energieimporte eine wichtige Schlüsselrolle zukommt. Beide Verbände haben der Politik zwei gleichlautende Energiewende-Beschleuniger vorgeschlagen: Eine baurechtliche Privilegierung für ebenerdig errichtete Solaranlagen mit einer maximalen Leistung von einem Megawatt auf Flächen in unmittelbarem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben sowie das Schließen einer Förderlücke für einen relevanten Teil des landwirtschaftlichen Gebäudebestands. Nach BSW-Berechnungen könnten allein mit diesen zwei Maßnahmen Landwirte bis 2025 bis zu 10 Terawattstunden an zusätzlichem Solarstrom jährlich ernten. Dies entspräche einer Steigerung der insgesamt jährlich erzeugten Solarstrommenge in Höhe von rund 20 Prozent.
Auch im Wärmesektor lassen sich mit Hilfe geringfügiger Anpassungen regulatorischer Rahmenbedingungen und der bestehenden Förderkulisse nach Überzeugung der Solarwirtschaft schnell weitere Solarenergiepotenziale für den Gebäudebestand und in der Fernwärme heben.
Das Energiesicherheitsgesetz soll im Eilverfahren bereits am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen und in der nächsten Woche im Bundestag behandelt werden.

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