Entscheidungen der Bundesnetzagentur bringen Energiewende voran
17.08.2021
Berlin: Zwei Entscheidungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) bringen die Netzverstärkung zwischen Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und der Landesgrenze zu Niedersachsen bei Helmstedt voran.
Vor wenigen Tagen hat die BNetzA entschieden, dass für die Erhöhung der Stromtragfähigkeit der bestehenden Leitung kein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Bereits Ende März hatte die Behörde den „Untersuchungsrahmen“ für den Neubau einer 380-Kilovolt-(kV)-Freileitung zwischen Helmstedt und Wolmirstedt festgelegt.
Michael Streicher, Projektleiter: „Mit beiden Schritten sind wir ein gutes Stück vorangekommen, um eine der wichtigsten Stromverbindungen in der Mitte Deutschland zukünftig für die Energiewende auszubauen. Denn die Anforderungen an das Stromnetz ändern sich: Windstrom wird vornehmlich im Norden und Osten erzeugt und muss in die Verbrauchszentren im Süden und Westen transportiert werden. Diese Aufgabe sollen die ertüchtigte Bestandsleitung und die neu zu bauende Leitung übernehmen.“
Stromtragfähigkeitserhöhung ohne Planfeststellungsverfahren
Am 30. Juli 2021 hat die BNetzA eine „Freistellungsentscheidung nach § 25 NABEG“ erlassen.
Das bedeutet, dass bei der geplanten Erhöhung der Stromtragfähigkeit auf der Bestandsleitung kein Planfeststellungsverfahren notwendig ist, wenn die Rechte anderer Infrastrukturinhaber nicht durch Starkstrombeeinflussung beeinträchtigt werden. Denn die Erhöhung der Stromtragfähigkeit ist möglich, ohne dass bauliche Änderungen an Seilen oder Masten notwendig werden. Deshalb konnte bereits auf die Bundesfachplanung verzichtet werden.
Im Rahmen des Anzeigeverfahrens wurden umfangreiche Untersuchungen zur Einhaltung der Grenzwerte des Immissionsschutzes durchgeführt und in entsprechenden Gutachten festgehalten sowie das Einvernehmen mit den zuständigen Behörden hergestellt.
Die konkrete Durchführung der Maßnahme wird frühestens zum Jahrsende 2022 erfolgen. Denn die Leitung kann erst dann höher ausgelastet werden, wenn der Übertragungsnetzbetreiber TenneT, der auf westdeutscher Seite die Leitung betreibt, ebenfalls die Voraussetzungen für die Stromtragfähigkeitserhöhung geschaffen hat.
Untersuchungsrahmen für den Freileitungsneubau
Für den Neubau der 380-kV-Freileitung legte die BNetzA am 29. März 2021 den Untersuchungsrahmen fest. Darin wird aufgeführt, welche Untersuchungen 50Hertz im Rahmen der Bundesfachplanung durchführen muss, damit die Behörde eine Entscheidung über den vorzugswürdigen Trassenkorridor auf dieser Ebene treffen kann.
Der Untersuchungsrahmen macht unter anderem zahlreiche Vorgaben zur Erstellung einer Raumverträglichkeitsstudie (RVS) und eines Umweltberichts. Gefordert werden weiterhin etwa Untersuchungen zur Natura 2000-Verträglichkeit und eine artenschutzrechtliche sowie eine immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung.
Außerdem gibt die Bundesnetzagentur auf Anregung einzelner Stellungnahmen die Betrachtung weiterer Trassenkorridore auf. So tritt zu den bereits von 50Hertz im Antrag nach § 6 NABEG untersuchten Korridoren ein weiterer Trassenkorridor hinzu, den die Gemeinde Hohe Börde vorgeschlagen hat. Weiterhin soll 50Hertz auf Anregung der Stadt Helmstedt eine Verschiebung des Trassenkorridors an der Landesgrenze um 100 m nach Norden untersuchen. Ergänzend ist zu prüfen, ob die Mitnahme von 110 kV-Leitungen auf einem gemeinsamen Gestänge in Frage kommt.
50Hertz hat zwischenzeitlich sowohl mit der Stadt Helmstedt als auch mit der Gemeinde Hohe Börde Gespräche geführt und eine Verständigung über den Verlauf der von diesen vorgeschlagenen Korridoralternativen gefunden.
AnwohnerInnen protestieren gegen Vorschlagskorridor
50Hertz hat vorgeschlagen, die neue Freileitung parallel zur bestehenden Leitung zu bauen, um dem sogenannten „Bündelungsgebot“ Rechnung zu tragen. Ungefähr 800 EinwohnerInnen der Gemeinde Hohe Börde haben sich mittlerweile dagegen ausgesprochen. Ortsbürgermeister Torsten Schmidt aus Bebertal überreichte 50Hertz am 15. Juli die Unterschriftenlisten und regte an, stattdessen einen weiter südlich gelegenen Trassenkorridor außerhalb des Gemeindegebietes zu realisieren. Diesen Vorschlag hatte auch schon die Gemeinde Hohe Börde im Rahmen der Antragskonferenz gemacht, und er ist von der BNetzA in den Untersuchungsrahmen aufgenommen worden. Der von der Hohen Börde neu vorgeschlagene Korridor verläuft durch die Stadt Wanzleben-Börde unmittelbar vorbei an Dreileben, Groß Rodensleben und Klein Rodensleben.
Dr. Andreas Paust, zuständig für die Öffentlichkeitsbeteiligung: „Wir bedanken uns für das Engagement aus der Hohen Börde und die Sammlung der Unterschriften in Bebertal und Umgebung. Wir haben großes Verständnis dafür, dass die Anwohnerinnen und Anwohner keine weitere Stromleitung neben der bestehenden haben möchten. Deshalb werden wir den vorgeschlagenen alternativen Trassenkorridor in die Prüfung auf Ebene der Unterlagen nach § 8 NABEG aufnehmen.“

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