Drese: Neues Infektionsschutzgesetz wird aktueller Corona-Lage nicht gerecht
18.03.2022
Schwerin, 18.03.2021 - Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) beinhaltet nach Ansicht von Gesundheitsministerin Stefanie Drese „nicht ausreichende Schutzmaßnahmen, zu unkonkrete Vorgaben und kompliziert umsetzbare Regelungen“.
„Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes kommen zum falschen Zeitpunkt, da wir inmitten eines dynamischem Pandemiegeschehen sind“, sagte Drese in der heutigen Debatte des Bundesrates zur Änderung des IfSG. Die Ministerin kritisierte vor allem die weitgehende Abschaffung der Maskenpflicht in Innenbereichen als Basisschutzmaßnahme. Die Maskenpflicht an eine neue Hotspotregelung zu knüpfen, mache ein zusätzliches Verfahren erforderlich.
Die Lage ist nach Ansicht von Ministerin Drese angespannt, während mit dem neuen IfSG genau das Gegenteil signalisiert werde. Drese machte das besonders an der Situation des Gesundheitssystems fest: „Die Belastung und Belegungszahlen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind so hoch wie nie in der Corona-Pandemie.“
Bis zu 30 Prozent des Personals fallen aus, Stationen werden geschlossen, Operationen verschoben, Notfallpatienten in Nachbarhäuser umgelenkt, Beschäftigte in Kernbereichen zentralisiert. „In den Krankenhäusern – und nicht nur dort – wird seit Wochen Unglaubliches geleistet, aber kaum jemanden interessiert es noch“, so Drese.
Hauptursache für diese Entwicklung sei der neue, besonders ansteckende Omikron-Subtyp BA.2, der sich in Mecklenburg-Vorpommern fast vollständig durchgesetzt habe. „In den anderen Bundesländern verläuft die Entwicklung auch darauf zu“, sagte Drese. Diese neue Realität werde mit dem neuen IfSG nicht abgebildet.
„Um zu verhindern, dass im Kampf gegen die Verbreitung von Covid-19 eine komplette Regelungslücke entsteht, sehen wir von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses ab und stimmen wie alle Länder dem Gesetz zu“, so Drese im Bundesrat.
Allerdings werde Mecklenburg-Vorpommern wesentliche Schutzinstrumente wie Maskenpflicht, Abstandsregelungen und 3G-Regeln in einer Übergangsregelung bis zum 2. April ausschöpfen. „Außerdem gehen wir davon aus, dass bei der Feststellung regionaler Hotspots die Gebietskörperschaft auch das ganze Land sein kann“, betonte Ministerin Drese.
Gemeinsam mit elf weiteren Bundesländern hat Mecklenburg-Vorpommern in einer Protokollerklärung wesentliche Kritikpunkte festgehalten.

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