Wirtschaft

Dieses Urteil schadet Umwelt, Menschen und Versorgungssicherheit

18.03.2022

LEAG - Lausitz Energie Bergbau AG, Lausitz Energie Kraftwerke AGCottbus, 18.03.2022 - Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Tagebau Jänschwalde erklärt Uwe Teubner, Konzernbetriebsratsvorsitzender der LEAG

Recht und Gesetz sind die Grundlagen von Freiheit und Sicherheit. Wie wahr dieser Satz ist, das erleben wir in diesen Wochen im Angesicht des verbrecherischen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine. Wer Recht spricht und damit dem Gesetz Wirkung verleiht, der trägt besondere Verantwortung. Und zwar keine abstrakte und formale Verantwortung, sondern eine ganz konkrete, in einer konkreten Situation.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus nehmen wir deshalb mit großem Unverständnis zur Kenntnis.

Es ist ein Urteil, das der Natur schadet. Wenn der Tagebau aufgrund des Richterspruchs zwangsangehalten wird, werden rund 500 Mio. Kubikmeter Wasser sinnlos und unnötig abgepumpt.

Es ist ein Urteil, das den Menschen in der Region schadet. Alle Renaturierungsarbeiten werden bis zu fünf Jahren verzögert, was eine schwere Belastung für die Anrainergemeinden und die Strukturentwicklung der Region ist.

Diese Fakten waren allen Beteiligten und auch dem Gericht seit Monaten bekannt.

Mit dem brutalen Überfall Russlands auf die Ukraine kommt aber nun noch eine neue Dimension dazu. Die Energieversorgung Deutschlands ist zu Recht ein Hauptthema in allen politischen Diskussionen und Planungen. Das gilt ganz besonders mit Blick auf den kommenden Winter. Wer jetzt die Kohleförderung in Jänschwalde zum Erliegen bringt, der reduziert die gesichert verfügbare Menge an heimischer Braunkohle und damit auch an gesicherter Stromerzeugung.

Deshalb müssen wir in aller Deutlichkeit sagen: Das ist ein Urteil, das die Stromversorgung in Deutschland unsicherer und teurer macht. In diesen Wochen, in denen in Europa wieder Krieg zwischen Staaten geführt wird, haben wir von einem Gericht eine andere Güterabwägung und eine andere Entscheidung erwartet.

(Pressemeldung vom 18.03.2022)
Quelle: LEAG - Lausitz Energie Bergbau AG, Lausitz Energie Kraftwerke AG
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