Deutschland - Strompreise: Tarifsplit in der Grundversorgung untersagt …
11.03.2022
Hamburg | Hannover: Nach den Landgerichten in Frankfurt und Mannheim hat auch das Landgericht Hannover einem Stadtwerk untersagt, von Neukund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom höhere Preise zu verlangen. In dem Urteil geht es um die Preisspaltung bei der EVI Energieversorgung Hildesheim (Az. 25 O 6/22).
- Landgericht Hannover ordnet gleiche Preise für Neu- und Bestandskund*innen an
- Ähnliche Urteile zuvor bereits in Frankfurt und Mannheim
- LichtBlick: Regionale Monopolisten dürfen sich nicht gegen Wettbewerb abschotten
„Ein Grundversorger muss von allen Kund*innen die gleichen Strom- und Gaspreise verlangen. So werden Verbraucher*innen und Wettbewerb geschützt. Angesichts der Energiekrise und steigender Endkundenpreise dürfen sich die regionalen Monopolisten nicht gegen den Wettbewerb abschotten“, so LichtBlick Chefjurist Markus Adam. Laut LichtBlick haben hunderte Stadtwerke in den letzten Monaten Splittarife in der Grundversorgung eingeführt.
Bereits im Februar hatten Gerichte die Versorger Mainova und Stadtwerke Pforzheim angewiesen, die Aufspaltung in Bestands- und Neukund*innen-Tarife zu unterlassen. Alle drei Verfahren hat LichtBlick angestrengt. Die betroffenen Versorger hatten das Preisniveau für Neukund*innen in der Spitze um bis zu 336 Prozent gegenüber Bestandskund*innen angehoben. Gegen die Stadtwerke Pforzheim ermittelt in der gleichen Sache auch die Landeskartellbehörde Baden-Württemberg. Auch Verbraucherzentralen haben gegen Stadtwerke mit Splittarifen geklagt und die von LichtBlick erwirkten Urteile begrüßt.
Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung
Überhöhte Preise für Neukund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung behindern, so die Gerichte, gleich auf zwei Wegen den Wettbewerb: Erstens ermöglichten sie niedrige Bestandskund*innen-Tarife, was den Wettbewerb beschränke. Und zweitens kommen sie einer faktischen Marktabschottung gleich. Denn ein*e Stadtwerke-Kund*in, der oder die grundsätzlich bereit sei, zu einem Wettbewerber zu wechseln, werde abgeschreckt. Schließlich müssen Kund*innen fürchten, selbst die exorbitant hohen Neukund*innen-Preise zahlen zu müssen, sollten sie in Zukunft auf die Grundversorgung angewiesen sein.
Einige Gerichte hatten in den letzten Wochen gegenteilige Entscheidungen getroffen und den Tarifsplit für zulässig erklärt. „Diese Position wird sich nicht durchsetzen, weil sie die kartellrechtlichen Vorgaben außer Acht lässt“, so Adam.
LichtBlick fordert eine Reform der Grund- und Ersatzversorgung: „Die Tatsache, dass den regionalen Strom-Monopolisten jährlich automatisch hunderttausende Kund*innen per Gesetz zufallen, stärkt ihre marktbeherrschende Rolle. Dieser Automatismus verstößt gegen das europäische Kartell- und Beihilferecht. Künftig muss auch die Grund- und Ersatzversorgung wettbewerblich organisiert werden“, so Adam.
Vor über 20 Jahren fing LichtBlick an, sich als Pionier für erneuerbare Energien stark zu machen. Heute ist Ökostrom in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Darum geht LichtBlick weiter und setzt sich für nichts ein: nichts an CO2. Als Deutschlands führender Anbieter versorgt LichtBlick bundesweit mehr als 1,7 Millionen Menschen mit klimaneutraler Energie für zuhause und unterwegs. Über 450 LichtBlickende entwickeln Produkte und Services für einen klimaneutralen Lebensstil. 2020 erreichte LichtBlick einen Umsatz von 1,1 Milliarde Euro. LichtBlick gehört zum niederländischen Energiewende-Vorreiter Eneco. Eneco will seine Wind- und Solarkapazität bis 2025 verdoppeln und damit Ökostrom für rund 2,4 Millionen Haushalte erzeugen.

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