Gesellschaft

Deutschland - Preisspaltung in der Strom-Grundversorgung

15.08.2022

LichtBlick SEHamburg: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 10. August 2022 den Stadtwerken Pforzheim untersagt, von Neukund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise zu verlangen. LichtBlick hatte das Verfahren angestrengt, um gegen Preiswucher in der Grundversorgung vorzugehen. Das Oberlandesgericht bestätigte nun die Rechtsauffassung von LichtBlick.

  • Oberlandesgericht Karlsruhe untersagt Tarifsplit der Stadtwerke Pforzheim
  • LichtBlick: Grund- und Ersatzversorgung müssen neu geregelt werden

Zuvor hatte LichtBlick bereits erstinstanzlich vor dem Landgericht Mannheim erfolgreich eine Unterlassungsverfügung gegen die Stadtwerke Pforzheim erwirkt. Auch das Landgericht Frankfurt und das Landgericht Köln haben in ähnlichen Fällen entsprechend geurteilt. „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz. Die Grundversorgung ist kein Selbstbedienungsladen zu Lasten der Kund*innen“, erklärt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick.
 
Rekordpreis von 1,08 EUR/kWh - Schutzfunktion nicht gewährleistet
 
Die Stadtwerke Pforzheim hatten von Neukund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung zu Jahresbeginn den Rekordpreis von 1,08 EUR/kWh gefordert. Das Gericht hat nun entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Neu- und Bestandskund*innen rechtswidrig und die Praxis der sogenannten Preisspaltung wettbewerbswidrig war.

Aufgrund der angespannten Lage auf dem Energiemarkt und Insolvenzen zahlreicher Versorger waren Ende letzten Jahres hunderttausende Stromkund*innen in die Ersatzversorgung gefallen. Dort sahen sie sich dann mit überteuerten Preisen konfrontiert. Grundversorgungstarife sind nach Angaben der Bundesnetzagentur seit Jahren deutlich teurer als die Angebote des Wettbewerbs.
 
Eine Folge: Die Grundversorger sind für drei Viertel aller Stromsperren verantwortlich. Die vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion für Kund*innen in der Grundversorgung wird folglich ausgehebelt. Auch Verbraucherschutzverbände kritisieren die Preispolitik vieler Grundversorger.
 
Gutachten zeigt: Grundversorgung verstößt gegen EU-Recht
 
Ein von LichtBlick in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt, dass das aktuelle Grundversorgungs-Modell gegen das europäische Wettbewerbs- und Verbraucherrecht verstößt und verfassungswidrig ist. „Das aktuelle Modell zementiert die marktbeherrschende Stellung von Konzernen und Stadtwerken. Es schützt nur Monopolisten, die in Stammgebieten rund zwei Drittel des Marktes kontrollieren - nicht die Kund*innen. Die Grundversorgung muss daher abgeschafft werden“, erläutert Adam. LichtBlick fordert eine wettbewerbliche Ausgestaltung der Ersatzversorgung, die dann auch eine echte Schutzfunktion für Kund*innen hat. 
 
Mehr zum Gutachten von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski vom Institut für Wettbewerbs- und Energierecht an der Humboldt Universität Berlin gibt es hier.
 

Vor über 20 Jahren fing LichtBlick an, sich als Pionier für erneuerbare Energien stark zu machen. Heute ist Ökostrom in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Darum geht LichtBlick weiter und setzt sich für nichts ein: nichts an CO2. Als Deutschlands führender Anbieter versorgt LichtBlick bundesweit mehr als 1,7 Millionen Menschen (das entspricht rund einer Million Energieverträge) mit klimaneutraler Energie für zuhause und unterwegs. Über 470 LichtBlickende entwickeln Produkte und Services für einen klimaneutralen Lebensstil. 2021 erreichte LichtBlick einen Umsatz von 1,14 Milliarden Euro. LichtBlick gehört zum niederländischen Energiewende-Vorreiter Eneco.

(Pressemeldung vom 15.08.2022)
Quelle: LichtBlick SE | Foto: LichtBlick SE
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