Gesellschaft

Deutschland: EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

21.09.2022

BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.Berlin: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 20. September 2022 festgestellt, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht mit EU-Recht vereinbar sind. 
Mit anderen Worten: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen Grundrechte. Mit dem Urteil bekräftigen die Richter in Luxemburg die Bedeutung der Bürgerrechte im digitalen Raum und erteilen der bisherigen pauschalen Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten eine Absage.

[aus "FAQ zur Vorratsdatenspeicherung und "Quick-Freeze-Verfahren" Bundesministerium der Justiz]

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht, wie der EuGH am Dienstag geurteilt hat. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder
„Mit seinem heutigen Urteil beerdigt der EuGH faktisch die Vorratsdatenspeicherung. Es macht keinen Sinn, sich weiterhin an diesem Instrument der anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten abzuarbeiten. Die Politik ist aufgefordert, andere und zwar gesetzeskonforme Möglichkeiten der digitalen Forensik zu nutzen.“

Bundesministerium der Justiz | Bitkom e.V.

(Pressemeldung vom 21.09.2022)
Quelle: Bitkom e.V. | Foto: Bitkom e.V.
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