Bund-Länder-Finanzausgleich muss erneuert werden
21.05.2013
Bremen | Hamburg: Der Bund-Länder-Finanzausgleich in Deutschland muss grundlegend reformiert werden. „Notwendig ist eine Neuausrichtung und Vereinfachung der gesamtdeutschen Finanzverfassung“, sagt Prof. Hans-Jörg Schmidt-Trenz, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg. Der föderale Finanzausgleich sei derzeit so komplex, dass er nur von wenigen Experten durchschaut wird. „Die anstehende Reform ist eine große Chance, die öffentlichen Haushalte besser auf die Potenziale und Bedürfnisse der Wirtschaft und der Bürger abzustimmen“, sagt Schmidt-Trenz und verweist auf marktwirtschaftliche Prinzipien wie Transparenz, Verantwortung und Subsidiarität, die „zum Tragen kommen“ sollten.
Die Handelskammer Hamburg hat gemeinsam mit der Handelskammer Bremen einen wissenschaftlichen Workshop zur Reform des Finanzausgleichs veranstaltet. Die wesentlichen Aussagen des Workshops sind:
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Ein föderales Finanzsystem muss die Quellen der Wertschöpfung pflegen und Wachstumsanreize geben.
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Wer Aufgaben und damit vor allem Ausgaben verursacht, muss für die Kosten verantwortlich sein. Dieses Grundprinzip sollte wieder stärker in den Fokus rücken (Verantwortungskongruenz).
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Ziel einer grundlegenden Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs muss es sein, die Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Systems zu erhöhen, das heute nur noch von wenigen verstanden wird.
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Empfehlenswert ist „Mehr Demokratie“ in Steuerangelegenheiten. Ein solcher „Bürgerföderalismus“ würde Mitentscheidungsrechte über Steuern und Ausgabenwünsche verstärken, die auf den Bürger zukommen sollten. Ein sinnvoller Ansatz könnten eventuell eigene Steuern oder zumindest Hebesätze der einzelnen Bundesländer sein.
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Der Föderalismus in Deutschland sollte durch mehr Dezentralität gestärkt werden. Verantwortung und Autonomie auf dezentralen Einheiten zu belassen, ist besser als Zentralisierung.
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Nur eine Startgerechtigkeit ermöglicht es, föderale Wettbewerbselemente stärker zuzulassen. Deshalb muss die Altschuldenproblematik mit den daraus resultierenden dramatisch unterschiedlichen Zinsbelastungen zumindest teilweise entschärft werden, ohne die Verursacher völlig aus der Verantwortung zu nehmen.
- Schließlich sollte der Finanzausgleich von der horizontalen auf die vertikale Ebene verlagert werden, um eine klare Trennung von Wachstumsanreizen und Ausgleichsfunktionen zu erreichen.
Die wissenschaftlichen Fachbeiträge zur Tagung „Föderale Finanzreform 2019“ sind im Internet aufrufbar.
(Pressemeldung vom 02.05.2013)

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