BSH ordnet sofortige Vollziehung der Genehmigung von Bau und Betrieb der Nord Stream 2-Pipeline
18.05.2021
Hamburg | Rostock: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute die sofortige Vollziehung der 2. Änderungsgenehmigung für Bau und Betrieb der Nord Stream 2-Pipeline für eine 2 Kilometer lange Teilstrecke in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) angeordnet.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der 2. Änderungsgenehmigung des BSH vom 14. Januar 2021 ist auf Verlegungsarbeiten auf einer Teilstrecke von 2 Kilometern (KP0 bis KP2) durch ein mittels Anker positioniertes Verlegeschiff beschränkt.
Auf Grund des Suspensiveffekts der von Umweltvereinigungen erhobenen Klagen bezüglich der 2. Änderungsgenehmigung des BSH besteht aktuell bis Ende Mai kein Baurecht für die Verlegung der Pipeline Nord Stream 2 in der deutschen AWZ. Demzufolge war es erforderlich, hinsichtlich der Fortsetzung der derzeit in dänischen Gewässern stattfindenden Bauarbeiten in deutschen Gewässern über die Anordnung der sofortigen Vollziehung der 2. Änderungsgenehmigung vom 14. Januar 2021 zu entscheiden.
Nach sorgfältiger Abwägung aller zu berücksichtigenden Interessen ist diese Anordnung für eine Verlegung von 2 Kilometern erforderlich, damit die Pipeline, wie von der Vorhabensträgerin beabsichtigt, sicher im Bereich der deutschen AWZ auf dem Meeresboden temporär bis zum Weiterbau abgelegt werden kann. Naturschutzaspekte stehen dieser Anordnung nicht entgegen, da wegen des Endes der Rastzeit im Mai und der Randlage dieses kurzen Abschnitts erhebliche Beeinträchtigungen geschützter Vogelarten und der Schutzziele des Vogelschutzgebietes Pommersche Bucht nicht zu erwarten sind, erläuterte die Präsidentin des BSH, Dr. Karin Kammann-Klippstein.
Das BSH ist die zentrale maritime Behörde Deutschlands. An den beiden Dienstsitzen in Hamburg und Rostock sowie auf 5 Schiffen arbeiten rund 1.000 Beschäftigte aus über 100 Berufen. Im Mittelpunkt der Aufgaben stehen u.a. die Förderung, Sicherheit und Überwachung der Seeschifffahrt, Forschung und Erhebung langer Datenreihen im Bereich der Ozeanographie und Meereschemie, der Wasserstandsvorhersagedienst sowie die nautische Hydrographie, im Rahmen derer amtliche Seekarten erstellt werden. Ein in letzter Zeit stetig anwachsender Bereich ist die Zuständigkeit als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für Offshore-Windenergieanlagen. Als deutsche Flaggenstaatsverwaltung und Dienstleister für die maritime Wirtschaft unterstützt das BSH diese mit Genehmigungen, Haftungsbescheinigungen, Produktprüfungen, Zulassungen und Bereitstellung von Daten.
Um die Vereinbarkeit von Schutz und Nutzung der Meere kontinuierlich zu verbessern und das Wissen über die Meere kontinuierlich zu vertiefen, arbeitet das BSH in der maritimen anwendungsorientierten Forschung und an der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen. Untersuchungen und Bereitstellung von Daten zu Seegangsmessungen in Offshore-Windparks und sowie der Aufbau von Schallmessnetzen in Nord- und Ostsee und die Bereitstellung von Daten und technischen Informationen zu Impulsschall im Meer sind Beispiele dafür. Auch die Entwicklung von Technologien zur Messung von Schiffsemissionen in der Luft gehört dazu. Mit dem BSH Systemlabor Navigation und Kommunikation steht eine Testumgebung für komplexe Navigations- und Kommunikationssysteme zur Verfügung.

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