Bremen: Antragstellung zum Förderung von Open-Air-Veranstaltungsorten
05.06.2021
Bremen: Ab sofort (04.Juni.2021) ist die Antragstellung für das neue Förderprogramm des Landes zur Bereitstellung und Herrichtung von Open-Air-Veranstaltungsorten möglich. Der besondere Schwerpunkt liegt auf dem musikalischen Bühnenprogramm in den Sommermonaten 2021. Mit dem Förderprogramm sollen vor allem die wirtschaftliche Existenz der Bremer Veranstaltungsunternehmen und die diversifizierte kulturelle Kompetenz der Szene erhalten und unterstützt werden.
Förderfähig sollen Ausgaben sein, die unmittelbar mit der Einrichtung und Bereitstellung von neuen, erweiterten oder verbesserten Open Air- Veranstaltungsorten zusammenhängen. Hierzu zählen beispielsweise Miet- und Aufbaukosten für Bühne und Veranstaltungstechnik, Ausgaben für Publikumsbestuhlung, aber auch laufende projektbezogene Kosten wie Strom oder Wasser. Es können auch Ausgaben für ein Hygiene- oder ein Lärmschutzkonzept für die Förderung geltend gemacht werden.
Antragsberechtigt sind privatwirtschaftliche Unternehmen oder juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen, die bereits als Betreiberin oder Betreiber von Spielorten mit musikalischen Bühnenprogrammen wie Konzerte oder Clubprogramm in den Jahren 2019 und 2020 tätig waren. Teil des Antrags soll ein detailliertes Konzept über die Nutzung des Veranstaltungsortes sein.
Alle relevanten Informationen wie z. B. die Förderrichtlinie "Förderprogramm Außenflächen Sommer 2021" und das Antragsformular sind auf den Seiten der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH veröffentlicht.
Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa

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