Bitkom zur Neuregelung von Impfstatus-Angaben
07.09.2021
Berlin, 7. September 2021 - An diesem Dienstag beschließt der Bundestag Neuregelungen zu Impfstatus-Angaben von Beschäftigten bestimmter Bereiche wie Kitas, Schulen oder Pflegeeinrichtungen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
„Die Unternehmen der digitalen Wirtschaft sind Vorreiter im Kampf gegen das Coronavirus und für den Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Maßnahmen, über die an anderer Stelle bis heute diskutiert oder gestritten wird, wie die umfassende Einführung von Homeoffice und mobilem Arbeiten waren für die allermeisten Digitalunternehmen von Pandemiebeginn an eine absolute Selbstverständlichkeit. Auch mit frühzeitigen Hygiene- und Testkonzepten haben die Unternehmen auf eigene Kosten wichtige Beiträge zur Pandemiebewältigung geleistet. Diese Möglichkeiten sind nun weitgehend ausgeschöpft. Gleichzeitig arbeiten viele der mehr als 1,1 Millionen Beschäftigten der von Bitkom vertretenen Unternehmen vor Ort bei ihren Kunden – als Servicetechnikerinnen und -techniker in Rechenzentren und Telekommunikationseinrichtungen, in der Pflege informationstechnischer Anlagen oder als IT-Beraterinnen und -Berater. Sie sind dort unverzichtbar, um Wirtschaft, Verwaltung, Bildungs- und Gesundheitswesen und etwa Infrastrukturen der Daseinsvorsorge am Laufen zu halten. Ihre Auftraggeber und Kunden fordern Nachweise über den Impfstatus, um ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, die Bitkom-Unternehmen dürfen diesen Impfstatus ihrerseits bei ihren Beschäftigten aber nicht erfragen. Diese für alle Seiten unbefriedigende und letztlich mit Blick auf den Infektionsschutz kritische Situation muss dringend geklärt werden.
Um in der vierten Welle und darüber hinaus einen höchstmöglichen Infektionsschutz für alle Beschäftigten sowie ihre Kunden und Partner zu gewährleisten, sollten die Unternehmen in die Lage versetzt werden, für die Gefährdungsbeurteilung und für ein betriebliches Hygienekonzept den Impf-, Genesenen- oder Teststatus ihrer Beschäftigten zu erfahren. Für die Dauer einer epidemischen Lage nationaler Tragweite muss deshalb der betriebliche Datenschutz dringend angepasst werden, um alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch jene Menschen, mit denen sie z.B. bei Tätigkeiten vor Ort beim Kunden in Kontakt kommen, bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen.“

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